Tübingen · Vereine

„Wenn es drin steht, steht es drin“

Zum 1. Januar sollen neue Richtlinien für die städtische Förderung sozialer Träger in Kraft treten – nicht ohne Diskussion.

06.12.2022

Von jau

Die Richtlinien für städtische Zuschüsse an soziale Vereine und Träger sind 20 Jahre alt. Um sie „zeitgemäß zu aktualisieren“ und mehr Klarheit zu schaffen, hat sie die Stadtverwaltung überarbeitet und dem Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales eine Beschlussvorlage vorgelegt. Sie sorgte für Diskussion.

Der Entwurf würde vorsehen, dass Projektträger künftig Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen müssen, um von der Stadt gefördert zu werden. Diese könnten allerdings auch durch Eigenleistung wie ehrenamtliches Engagement, erbracht werden.

Kurz vor der Sitzung reichte die Linke-Fraktion einen Antrag ein, in dem sie die Streichung der 10-Prozent-Hürde fordert. Auch andere Mitglieder des Ausschusses äußerten Sorge: „Wenn die 10 Prozent drin stehen, dann stehen sie erstmal drin.“ Die letzten Richtlinien hätten immerhin auch 20 Jahre lang gegolten.

„Das ist eine Phantomdebatte“, sagte Elisabeth Stauber vom Fachbereich für Soziales: „Es liegt ohnehin fast keiner der Vereine unter den 10 Prozent.“ Die meisten würden sogar weit mehr einbringen. Und falls nicht, könne man auf „unkompliziertem Wege“, das ehrenamtliche Engagement mit einbeziehen.

Warum also nicht ganz weglassen? Es sei nicht im Sinn der Vereine, ausschließlich an „städtischen Zuwendungen zu hängen“, so Stauber. Für die künftige Beratung und Planung sei es zudem hilfreich, einen Wert festzulegen. „Wir wollen die Mittel auch nicht mit der Gießkanne ausschütten, sondern erstmal Beteiligung sehen“, sagte Bürgermeisterin Daniela Harsch.

Die Beschlussvorlage geht zur Überarbeitung zurück in die Fraktion.

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Erstellt:
06.12.2022, 16:51 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 44sec
zuletzt aktualisiert: 06.12.2022, 16:51 Uhr

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