Gefängnisse

Wenn die Tür keine Klinke hat

Manche Menschen fühlen sich wegen der Corona-Beschränkungen wie eingesperrt. Kann man Quarantäne und Knast vergleichen?

29.03.2021

Von FABIAN RENZ-GABRIEL

Eingesperrt: Für so manchen mag sich Quarantäne in Corona-Zeiten so anfühlen. Echte Häftlinge können über den Vergleich allerdings nur müde lächeln. Foto: Daniel Naupold

Eingesperrt: Für so manchen mag sich Quarantäne in Corona-Zeiten so anfühlen. Echte Häftlinge können über den Vergleich allerdings nur müde lächeln. Foto: Daniel Naupold

Heimsheim. Schulen zu, Geschäfte zu, Kontakte beschränkt, zeitweise nächtliche Ausgangssperre und – wenn es ganz schlecht läuft – zwei Wochen Quarantäne: Während der Corona-Pandemie beklagten Querdenker und andere Maßnahmengegner vor allem in sozialen Netzwerken immer wieder, die Menschen würden zu Hause „eingesperrt“ und behandelt „wie Gefangene“.

Wie Gefangene? Jürgen Werner (Name geändert) muss laut lachen, wenn er diesen Vergleich hört. Dann wird er ernst: „Das ist schon was anderes.“ Werner weiß, wie es wirklich ist, eingesperrt zu sein: Acht Jahre lang saß er in einer baden-württembergischen Justizvollzugsanstalt. Die Beschränkungen der vergangenen zwölf Monate hätten damit nichts zu tun, sagt er – obwohl er während der ersten Welle sogar zehn Tage in Quarantäne musste. „Als ich da vom Test nach Hause kam, habe ich die Tür selbst zugemacht, sie wurde nicht zugeschlossen – und sie hatte von innen eine Klinke.“ Er habe Fenster öffnen, telefonieren und Essen bestellen können, wann er wollte, sagt Werner. Entscheidungen, die er im Strafvollzug nicht frei treffen konnte.

Komplett fremdbestimmt

Das Gefühl, fremdbestimmt zu sein, begleite Gefängnisinsassen vom ersten Augenblick an, sagt Frank Jansen, Leiter der Justizvollzugsanstalt in Heimsheim im Enzkreis. „Wann sie Besuch bekommen, wann sie ihre Mahlzeiten einnehmen, wann sie auf den Hof dürfen, welche Kleidungsstücke sie tragen – all das ist der Entscheidungsfreiheit entzogen.“ Ein Eingriff in die Grundrechte, den ein Staat nicht leichtfertig vornehmen dürfe – was in Deutschland aber auch nicht der Fall sei, stellt Jansen fest. Immerhin gebe es ein „ausgefeiltes Sanktionierungssystem“: Arbeitsstunden, Täter-Opfer-Ausgleich, Geldstrafe, Freiheitsstrafen auf Bewährung, all das seien Strafen, die ohne Haft auskämen, so der promovierte Jurist.

Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig kennt jedoch mindestens zwei typische Fälle von Freiheitsentzug, die kritisch zu hinterfragen seien: für Straftäter, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Und für Täter, die wiederholt Bagatelldelikte wie Schwarzfahren begehen. Diese einzusperren, sei „ein Zeichen der Hilflosigkeit“, findet Kinzig. Immerhin sei eine Freiheitsstrafe ein massiver Eingriff in die Grundrechte – in dieser prinzipiellen Frage könne man schon eine Parallele zu den Corona-Maßnahmen sehen, wenn man etwa die Einschränkungen der Versammlungs- oder der Religionsfreiheit betrachte.

Grundrechte müsse man durchaus gegeneinander abwägen, sagt Urs Fiechtner, Ulmer Bezirkssprecher der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. „Ein Recht darauf, andere anzustecken, gibt es nun mal nicht.“ Einschränkungen wegen des Infektionsschutzes mit Gefängnisstrafen zu vergleichen, findet er „unmöglich“, da nur Letztere eine vollständige Entmündigung bedeuteten. „Man nimmt den Menschen etwas Wesentliches weg: ihre Steuerungsfähigkeit.“

Zwar sei im weltweiten Vergleich die Unterbringung und Behandlung von Gefangenen in Deutschland gut, sagt Fiechtner. Allerdings gebe es auch große Unterschiede zwischen den Haftanstalten, selbst innerhalb Baden-Württembergs. Eine Einschätzung, die Kriminologe Kinzig teilt, etwa in Bezug auf die Gefängnisarchitektur oder den Umgangston der Bediensteten. Auch dass Gefangene meist allein in ihren Zellen essen würden, müsse nicht sein, findet Kinzig. „Es wäre schöner, wenn sie in Wohngruppen zusammen essen könnten.“

In der Justizvollzugsanstalt Heimsheim können Gefangene regelmäßig gemeinsam kochen – normalerweise. Wegen der Corona-Pandemie fällt dieses Angebot derzeit flach, sagt Gefängnisleiter Jansen. Nur eine Einschränkung von vielen: Auch in den Gefängnissen gelten Maskenpflicht, Abstandsgebot, Besuchsbeschränkungen. Was das bedeutet, formuliert Ex-Häftling Jürgen Werner so: „Für Gefangene stellt sich nicht die Frage, ob der Knast schlimmer ist als die Corona-Beschränkungen. Sie erleben beides.“