Reutlingen · Schöffengericht

Untätigkeit im Amt: Wenn die Kripo nicht ermittelt

Das Reutlinger Schöffengericht verurteilt einen Polizeibeamten wegen Strafvereitelung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung.

18.11.2020

Von Thomas de Marco

Wenn eine Straftat entdeckt oder angezeigt wird, heißt der Standardsatz im Polizeibericht: „Die Kriminalpolizei ermittelt.“ Dass es aber auch Fälle geben kann, in denen die Polizei ihrem gesetzlichen Auftrag der Strafverfolgung gar nicht nachkommt, hat am Mittwoch eine Verhandlung am Reutlinger Amtsgericht gezeigt: Ein Kriminaloberkommissar war wegen Strafvereitelung im Amt in fünf Fällen sowie V...

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