Tesla

Wenn das Auto seinen Fahrer verpetzt

Behörden werten vom Fahrzeug aufgenommene Bilder und Informationen bei Unfällen und illegalen Wettrennen aus. Datenschutzexperten kritisieren die „anlasslosen Aufnahmen“.

04.09.2021

Von THOMAS VEITINGER

Innen gibt es eine Kamera. Die Überwachung soll hierzulande aber deaktiviert sein. Foto: ©Kaspars Grinvaldsf/shutterstock.com

Innen gibt es eine Kamera. Die Überwachung soll hierzulande aber deaktiviert sein. Foto: ©Kaspars Grinvaldsf/shutterstock.com

Ulm. Wer sich selbst für einen besseren Autofahrer hält als andere, muss zur Beweisführung nur einen Tesla kaufen. Das Auto filmt den Verkehr und kontrolliert im „Wächtermodus“ die Umgebung des abgestellten Autos mitsamt Kollisionen, Park-Rempler und Beschädigungen durch unachtsam geöffnete Türen anderer Verkehrsteilnehmer. Das Videoportal Youtube zeigt viele dieser Vorfälle mit Fahrfehlern, Schusseligkeiten und Vandalismus. Teslas Kameras starten eine Aufnahme, wenn dem Algorithmus etwas seltsam vorkommt. Das kann ein Braunbär sein, der in den USA am Auto vorbeitrottet, aber auch Jugendliche, die sich auf die Motorhaube setzen oder einen Möchtegern-Autoknacker mit einem Schraubenzieher in der Hand, den blinkende Lichter der Alarmanlage schnell verscheuchen. Das bemerkenswerte: Gesichter und Autokennzeichen sind sehr gut zu sehen.

Moderne Autos sind heute Handys auf Rädern, heißt es immer wieder von Fahrzeug-Herstellern. Bei Tesla-Fahrzeugen scheint dies vor allem zu stimmen. Ein Auto der US-Marke hat acht Kameras und Antennen wie ein Handy. Die Bilder gelangen per Internet auf Computer von Tesla, hat das ZDF-Magazin Frontal herausgefunden. So raste im Juni 2019 in Berlin ein Motorradfahrer mit 140 Stundenkilometer in einen Tesla. Der Biker flog über das Auto, verlor seinen Helm – und überlebte den Unfall schwerverletzt. Den Film zum Crash konnte sich ein Amtsanwalt ohne große Probleme von Tesla-Computern herunterladen. Der Autofahrer wurde entlastet.

Ganz anders verlief ein Unfall einige Monate später, ebenfalls in Berlin. Ein Tesla-Fahrer bekam bei 160 Stundenkilometern mitten in der Stadt eine Kurve nicht und endete an einem Ampelmast. Dabei entstanden laut ZDF nicht nur Bewegtbilder, sondern auch sekundengenaue Datenaufzeichnungen über Geschwindigkeit, Gaspedalstellung, Beschleunigung und den Unfall. Das Auto verpetzte den vom Unfallort Flüchtenden damit.

Auch bei einem illegalen Rennen zwischen einem Tesla und Motorrad dürfte sich der Auto-Besitzer nicht über die Aufzeichnungen gefreut haben, die der Polizei bei Ermittlung halfen.

Die Frage ist: Darf Tesla das? Nein, heißt es in einem 37seitigen Papier von Thilo Weichert. Darin listet der frühere Datenschutzbeauftragte eine ganze Reihe von Verstößen gegen Gesetze auf. Tesla gebe nicht einmal an, auf welcher Rechtsgrundlage es persönliche Daten verarbeite, heißt es. Daten dürften nur zweckgebunden genutzt werden, etwa nach dem Auslösen des Airbags und müssten, soweit dies möglich wäre, im Auto verbleiben. Tesla-Fahrzeuge dagegen seien „dauernd aktive Datenschleudern mit Langzeitgedächtnis“.

So entstanden bei dem Berliner Ampel-Unfall nicht nur am Tatort Bilder des Rasers – sondern bereits vor seiner Fahrt. Die gespeicherten Daten deckten nicht wenige Sekunden vor und nach dem Crash ab, sondern 4 Minuten.

An den Autos sorgen Kameras für eine Rundumüberwachung bis zu 250 Metern, ergänzt durch Ultraschall- und Radarsensoren. Im „Wächtermodus“ erfolgt eine permanente Erfassung der Umgebung, es genügt, wenn eine Person oder anderes Fahrzeug nahe genug vorbei kommt. Sicherheitsforscher halten sogar Gesichtserkennung für möglich.

Laut Tesla-Chef Elon Musk soll die Innenraumkamera Schutz vor Straftaten bieten, falls die Autos etwa als Robotertaxis eingesetzt werden. Nach Konzernangaben sei diese in Europa nicht aktiv geschaltet. Überprüfen kann dies der Halter oder Fahrer aber nicht.

Tesla wurde unter anderem deshalb 2020 der Negativpreis „Big Brother Award“ für „Datenkraken und Privatsphäre-Verletzungen“ verliehen. In der Begründung heißt es, die Rechte, die sich das Unternehmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einräumen lasse, seien „quasi unbegrenzt“ und erlaube auch die Übermittlung „in Länder außerhalb Ihres Wohnsitzlandes, einschließlich der USA“. Zwar räume Tesla ein schriftliches Widerspruchsrecht und Nichtan- oder Abschalten von Funktionen ein. Gleichzeitig schreibe die Firma aber: „Dies kann dazu führen, dass bei Ihrem Fahrzeug eine lediglich eingeschränkte Funktionalität, ernsthafte Schäden oder Funktionsunfähigkeit eintreten“. Gefragt werde nur der Halter, nicht aber andere Fahrer oder Insassen. Aufnahmen werden laut Tesla nicht an das Unternehmen übertragen, 30sekündige Sequenzen bei sicherheitskritischen Ereignissen aber gespeichert.

Tesla macht aus der Erhebung der Daten auch kein Geheimnis. Es gehe darum, die „Effektivität unserer Werbekampagnen und Betrieb und Ausweitung unserer Geschäftstätigkeit“ zu steigern, ärgert sich der Chaos Computer Club. Aber selbst wenn Tesla mit den Daten wie Bilder aus Autos, Fahrtziele und Fahrverhalten sensibel umgehen sollte: Bei einer Internet-Attacke verschafften sich Angreifer Anfang des Jahres Zugang zu Aufnahmen der Kunden des Start-ups Verkada – zu denen auch Tesla gehörte. „Streng genommen“, so Weichert, „dürfte Tesla hierzulande gar nicht zugelassen werden.“ Doch ob es juristische Folgen für die Elektroautobauer geben wird, ist fraglich.

Besitzer könnten dagegen aber betroffen sein. So berichtet das Portal Teslameg von einem Schreiben des Berliner Beauftragten für Datenschutz, der vom Ordnungsamt über den Einsatz des Tesla-Wächters informiert worden sei. Ein dauerhafter anlassloser Betrieb der Kameras sei „datenschutzrechtlich unzulässig“, heißt es in dem Brief. Weil der Wächter-Modus aber künftig sicherlich nur noch dort eingesetzt werde, wo es keine „unbeteiligten Passanten“ gebe, werde auf ein Bußgeld verzichtet.

Fahrzeuge von Tesla haben auch an ihren Seiten Kameras zur Überwachung (rechts). Foto: ©nrqemi/shutterstock.com

Fahrzeuge von Tesla haben auch an ihren Seiten Kameras zur Überwachung (rechts). Foto: ©nrqemi/shutterstock.com

Wenn das Auto seinen Fahrer verpetzt