Tübingen

Tanzverbot an Karfreitag – das sagen ein Clubbesitzer, ein Pfarrer und ein Tanzlehrer

Am Karfreitag gilt in Baden-Württemberg ein gesetzliches Tanzverbot. Ist das so noch zeitgemäß? Das sagen ein Clubbesitzer, ein Pfarrer und ein Tanzlehrer.

26.03.2024

Von Tim Schumacher

Eine Aufführung mit dem Tanzverein, tanzen in der Disko oder mit Freunden im Park – für viele gehört das zu einem gewöhnlichen Freitagabend. Doch an bestimmten Tagen ist diese Art von Wochenausklang staatlicherseits unerwünscht. An sieben Feiertagen gilt in Baden-Württemberg ein gesetzliches Tanzverbot (siehe Infokasten). Am Karfreitag sind „Öffentliche Tanzunterhaltungen“ ganztägig untersagt. Di...

91% des Artikels sind noch verdeckt.