Gegensätzliche Gutachten

Juristen uneins: Was durfte Palmer in der Nacht?

Hat Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer einen Tübinger Studenten im November 2018 zurecht kontrolliert und fotografiert? Diese Frage hat, nachdem das Tübinger Regierungspräsidium den Oberbürgermeister am Dienstag öffentlich rügte, wieder an Brisanz gewonnen.

07.02.2019

Von uja

Wir haben uns deshalb entschlossen, ein Gutachten, das uns der Darmstädter Verwaltungsrechtler Prof. Walter Hecker am Dienstag zukommen ließ, hier zu veröffentlichen. Hecker war bis zur Emeritierung Hochschullehrer an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung. In seinem Gutachten kritisiert er das Vorgehen des Tübinger Oberbürgermeisters. Anderer Meinung ist der Tübinger Strafrechtle...

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Erstellt:
07.02.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 38sec
zuletzt aktualisiert: 07.02.2019, 01:00 Uhr

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