Recht

Was darf Facebook abstrafen?

Diskriminierendes, Falschnachrichten, Anstößiges: Das Netzwerk löscht es einfach. Nun muss der BGH urteilen.

23.07.2021

Von DPA

ARCHIV - 21.06.2019, Stuttgart: Auf dem Bildschirm eines iPhones wird die App von Facebook angezeigt. (zu dpa «BGH klärt: Darf Facebook wegen Hassrede Nutzerkonten sperren?») Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: Fabian Sommer

ARCHIV - 21.06.2019, Stuttgart: Auf dem Bildschirm eines iPhones wird die App von Facebook angezeigt. (zu dpa «BGH klärt: Darf Facebook wegen Hassrede Nutzerkonten sperren?») Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: Fabian Sommer

Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer müssen sich an die „Gemeinschaftsstandards“ halten, sonst droht ihnen die Sperrung – aber darf das Netzwerk einfach selbst festlegen, welche Inhalte erwünscht sind und welche nicht? Für Deutschland entscheidet das bald der Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil soll in ein bis drei Wochen verkündet werden, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann am Donnerstag nach der Verhandlung zweier Fälle in Karlsruhe sagte.

Geklagt haben eine Nutzerin und ein Nutzer, die nach abschätzigen Äußerungen über Muslime und Zugewanderte zeitweise gesperrt wurden. Was sie geschrieben hatten, wurde von Facebook gelöscht.

Die Gemeinschaftsstandards sind Regeln, die das Netzwerk weltweit aufgestellt hat, um etwa diskriminierende oder anstößige Inhalte zu verhindern. Niemand soll sich auf der Plattform ausgegrenzt oder bedroht fühlen, so die Philosophie.

Nicht alle Äußerungen, die gelöscht und geahndet werden, verstoßen gegen deutsches Recht. Die Frage ist, ob Facebook damit zu weit geht und die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit seiner Nutzerinnen und Nutzer verletzt. Darüber muss der BGH nun richten. dpa

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Erstellt:
23.07.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 31sec
zuletzt aktualisiert: 23.07.2021, 06:00 Uhr

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