Recht

Was beim Trinkgeld rechtlich gilt

Viele Beschäftigte in der Gastronomie sind auf eine zusätzliche Einnahme angewiesen. Der Inhaber darf nicht darauf zugreifen.

17.09.2022

Von dpa

In der Gastronomie ist das Trinkgeld eine willkommene Auf­stockung des Lohns. Grundsätzlich gilt: Das Trinkgeld steht dem Arbeitnehmer zu, der es erhalten hat, sagt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht – zumindest, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Oder der Gast wünscht die Aufteilung des Trinkgeldes etwa unter mehreren Servicekräften. Der Inhaber des Gastrono...

70% des Artikels sind noch verdeckt.