Wer arbeiten darf

Was Flüchtlinge tun müssen, um einen Job zu bekommen

Mitarbeiter des Tübinger Asylzentrums informierten in Bästenhardt regionale Arbeitgeber und Engagierte darüber, wie Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

02.03.2016

Von Claudia JocHEN

Bästenhardt.Eingeladen hatte am Montag der Freundeskreis Asyl Mössingen. Gekommen waren nicht nur einzelne Begleiter von Flüchtlingen, sondern auch Bürger, die sich bei den lokalen Arbeitgebern für die Integration von Flüchtlingen in hiesige Betriebe stark machen. Rund 30 Interessierte hatten trotz heftigen Schneefalls in die Johanneskirche gefunden.

Biga Wahl und Ruben Malina vom Asylzentrum Tübingen standen Rede und Antwort, um die Fragen der Anwesenden zu rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Sie sagten auch, wo es beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen gibt und zeigten Beispiele für gelungene Integration im Arbeitsmarkt. Biga Wahl riet, auch bei scheinbar aussichtslosen Fällen, Bewerbungsschreiben, Praktikabescheinigungen, absolvierte Sprachkurse und Ähnliches unbedingt aufzubewahren, denn: „Dokumentieren, wie ein Mensch sich bemüht, lohnt sich immer“. Auch ein Praktikum könnte der erste Schritt sein: „Es ist vielleicht unbezahlt, aber selten umsonst“, meinen die beiden Mitarbeiter des Asylzentrums Tübingen.

Wer überhaupt arbeiten darf, wurde gleich zu Beginn des Abends geklärt: Unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben nur anerkannte Flüchtlinge und anerkannte Asylberechtigte (nach Paragraph 25 des Aufenthaltsgesetztes).

Problematisch seien lediglich die Fälle, die einen sogenannten „nachrangigen Zugang“ besitzen. Das sind etwa Asylbewerber, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern (HKL) kommen und deren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde. Diese haben nur eine „Aufenthaltsgestattung“, solange das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und ein generelles Arbeitsverbot, nicht nur in den ersten drei Monaten.

Flüchtlinge, die bereits eine „Duldung“ bescheinigt bekommen haben, also eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“, haben ebenfalls ein generelles Arbeitsverbot. Wenn ein Arbeitgeber also einen Flüchtling ohne Anerkennungsstatus (der minestens seit drei Monaten in Deutschland ist) beschäftigen möchte, geht das nur über eine Vorrangprüfung bei der Ausländerbehörde: Mit einem Formular muss er einen Antrag bei der Zentralen Auslandsvermittlung (ZAV) stellen. Diese prüft innerhalb weniger Tage, ob eine Beschäftigung möglich ist und ob diese Stelle nicht auch von einer vorrangig zu berücksichtigen Person besetzt werden kann. Erhält der Asylbewerber die Stelle, muss das Sozialamt als Leistungsträger umgehend informiert werden, damit das Einkommen mit den Leistungsbezügen verrechnet (sprich: gekürzt) werden kann.

Deutsch lernen, um sich zurecht zu finden

Bei Ausbildungen haben es Asylsuchende und Geduldete leichter, wenn sie deutsch können: Schulische Berufsausbildungen müssen weder durch die Ausländerbehörde noch durch die Arbeitsagentur genehmigt werden. Betriebliche Berufsausbildungen hingegen können Asylbewerber ab dem vierten Monat mit Erlaubnis der Ausländerbehörde beginnen, Geduldete aber nur, wenn kein Arbeitsverbot vorliegt. Seit 2015 kann bei der Ausländerbehörde eine „Ausbildungsduldung“ beantragt werden, die jeweils um ein Jahr verlängert werden kann. Hierfür darf der Bewerber nicht älter als 21 sein und aus keinem sicheren HKL kommen. Nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung können Geduldete eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern sie eine Stelle vorweisen und damit für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können. Zustimmungsfreie Beschäftigungen in Absprache mit der Ausländerbehörde sind jegliche Art von Praktika. Meist sind jedoch auch hier deutsche Sprachkenntnisse obligatorisch.

Ruben Malina und Biga Wahl erzählten von aussichtslosen Fällen aus sicheren HKL, die wider Erwarten dennoch Erfolge beim Einleben in Deutschland hatten: Vom algerischen Analphabeten, der beharrlich blieb und dessen Ausbildungslehrer sich für ihn einsetzte, „weil der als Heizungsbauer g’schafft hat, wie ein Brunnenputzer.“ Das Fazit der beiden ließ einen Hoffnungsschimmer für Asylsuchende aus sogenannten sicheren HKL aufblitzen: „Es gibt nichts, was es nichts gibt! Das Schlimmste ist, den Kopf in den Sand zu stecken und nichts zu tun.“ Das Wichtigste auf diesem steinigen Weg sei, deutsch zu lernen, um sich hierbesser zurecht zu finden.

Info Asylsuchende, die auf Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen Berufskenntnisse hoffen, können sich unter www.anerkennung-in-deutschland.info kundig machen.

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Erstellt:
02.03.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 52sec
zuletzt aktualisiert: 02.03.2016, 01:00 Uhr

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