Corona-Hilfe

Warten auf die Novemberhilfen

Nicht nur das behördlich angeordnete Herunterfahren von Geschäftstätigkeiten ist juristisch umstritten. Klagen vor Gericht drohen auch wegen der Verteilung der Corona-Hilfen. Vor allem aus dem Handwerk kommt die Beschwerde, dass die sogenannten Novemberhilfen zu wenig zielgenau seien.

23.11.2020

Von MICHAEL GABEL

Der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke. Foto: Alexander Heinl/dpa

Der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke. Foto: Alexander Heinl/dpa

Berlin. Zulieferer für die Gastronomie wie Metzger, Bäcker, Bierbrauer oder Mitarbeiter von Weinbaubetrieben seien nicht oder zumindest nicht genügend berücksichtigt worden, kritisiert der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke. „Wenn jetzt Hilfen gewährt werden, dann müssen die Betroffenen wesentlich stärker berücksichtigt werden, als es derzeit vorgesehen ist.“ Das gelte beispielsweise auch für Fleischereien, die nebenbei einen Imbiss betreiben, der jetzt geschlossen werden musste.

Die Novemberhilfen sollen an Firmen gehen, die im Teil-Lockdown wegen behördlicher Anordnungen schließen mussten. Das betrifft Restaurants, Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen. Aber auch Soloselbstständige wie etwa Künstler sind zum Nichtstun verdammt. Jeder Betrieb oder Soloselbstständige soll Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 bekommen. Indirekt betroffene Unternehmen sollen Hilfen bekommen, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes mit direkt betroffenen Firmen machen.

Heftig kritisiert wird, dass die für November versprochenen Zahlungen weiter auf sich warten lassen. Eine Auszahlung Ende November „wäre schon viel zu spät, weil für viele Betriebe jeder Tag in der Krise zählt“, sagte der Chef der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Theurer.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kündigte an, das Geld werde jetzt als Abschlagzahlung kommen – bis zu 5000 Euro für Soloselbstständige, bis zu 10 000 Euro für Unternehmen. Insgesamt würden es „sicherlich mehr“ als die bisher genannten zehn Milliarden Euro, die im Rahmen der Novemberhilfen gezahlt würden, betonte der Vizekanzler.

Der Göttinger Rechtswissenschaftler Alexander Thiele sieht in den Entschädigungen eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie rechtlich abgesichert sind. Insofern sei es sinnvoll gewesen, „die betroffenen Gruppen nicht im Unklaren“ über die Ausgleichszahlungen und deren Höhe zu lassen, schrieb er im juristischen Fachportal „Legal Tribune Online“.