Kreis Tübingen

Warnung vor Waldbrandgefahr

Trockenheit im Sommer führt zu erhöhter Waldbrandgefahr. Besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer ist geboten.

05.08.2020

Von ST

Der Sommer 2020 ist bisher warm und schön, viele Menschen nutzen dies für Spaziergänge im Wald. Trotz gelegentlicher Niederschläge waren die letzten Wochen erneut durch eine trockene Witterung geprägt. Diese Trockenphase führt dazu, dass die Waldbrandgefahr auch in unserer Region wieder angestiegen ist. In Verbindung mit den vorhandenen Vegetationsresten wie Blätter und Gräser führt dies zu einem erheblichen Gefahrenpotential. Darauf weist das Tübinger Landratsamt hin.

Angesichts dieser Situation mahnt die Abteilung Forst im Landratsamt Tübingen zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit Feuer. Dies gilt besonders für die Erholungssuchenden im Schönbuch und im Rammert.

Im Einzelnen gilt es folgende Regeln zu beachten:

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

Feuermachen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt.

Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.

Offenes Feuer ist nur außerhalb des Waldes mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand erlaubt.

Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Waldbesitzer werden gebeten, auf das Verbrennen von Schlagabraum zu verzichten, da von diesem sehr leicht ein Bodenfeuer ausgelöst werden kann. Wenn es doch einmal zu einem Brand kommt, ist es wichtig, dass dieser so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe gemeldet wird. Von Vorteil ist bei uns die Waldstruktur mit vielen Mischwäldern, die in der Regel großflächige Brände verhindert. Und auch die gute Erschließung der Waldflächen gewährleistet im Ernstfall einen schnellen Zugang für die Feuerwehren, was eine schnelle Brandbekämpfung unterstützt.