Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Betrüger erhoben

Waren im Internet unter falschem Namen bestellt · Anklage am Landgericht Tübingen erhoben

Sie fälschten Pässe, bestellten im Internet unter falschem Namen und schlossen Mobilfunkverträge ab, um Handys zu kassieren: Im Dezember hat die Kripo Tübingen einer siebenköpfigen Betrügerbande das Handwerk gelegt, die nicht nur in den Kreisen Tübingen und Reutlingen, sondern deutschlandweit aktiv war.

23.03.2018

Von ST

Gesetzbücher. Symbolbild: Schweizer

Gesetzbücher. Symbolbild: Schweizer

Einer der Männer ist bereits verurteilt, wenn auch noch nicht rechtskräftig. Gegen die anderen sechs hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Ende Februar Anklage erhoben. Weil einer der Angeschuldigten zur Tatzeit vermutlich erst 16 oder 17 Jahre alt war (der älteste ist 33), wird der Fall wohl vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Tübingen verhandelt. Fünf Männer sitzen seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. Alle stammen aus Benin und von der Elfenbeinküste.

Die mutmaßlichen Betrüger gingen – laut Anklage spätestens ab 2016 – immer nach demselben Muster vor: Sie dachten sich Namen aus und stellten sich gefälschte Dokumente aus. Dann suchten sie eine reale Adresse und ließen sich an diese hochwertige Elektronikartikel und Kleidung liefern. Mittels der elektronischen Sendungsverfolgung wussten die Betrüger genau, wann mit der Zustellung zu rechnen sein würde und welcher Lieferdienst das Paket bringt. Wenn möglich, fingen die Männer den Paketboten vor dem Haus ab und nahmen die Lieferung sofort an. Gelang das nicht, holten sie die Pakete später mithilfe der gefälschten Pässe auf der nächstgelegenen Postfiliale ab.

Auf diese Weise sollen die Männer allein zwischen Oktober 2016 und Oktober 2017 in rund 100 Fällen Waren im Gesamtwert von mindestens 86 000 Euro ergaunert und gewinnbringend weiterverkauft haben.

Bisher kein Geständnis abgelegt

In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft die Taten als gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Die sechs Angeschuldigten haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht oder ließen sich nur zum Teil ein.

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Erstellt:
23.03.2018, 15:46 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 50sec
zuletzt aktualisiert: 23.03.2018, 15:46 Uhr

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