Im Gebiet „Ob den Gärten II“ sind nun auch Schuppen erlaubt.
23.12.2017
Von Michael Hahn
Ein Hauseigentümer an der Nellingsheimer Mauerstraße darf einen 5,40 Meter langen Schuppen neben seine Garage bauen. Dies erlaubte der Neustetter Gemeinderat am Dienstagabend einstimmig. Eigentlich eine Kleinigkeit – aber eben auch ein Präzedenzfall für das gesamte Baugebiet „Ob den Gärten II“ mit seinen insgesamt mehr als 20 Bauplätzen. Der Bebauungsplan dort ist 14 Jahre alt. Er sieht noch so g...