Bebauungsplan

Vorschriften gelockert

Im Gebiet „Ob den Gärten II“ sind nun auch Schuppen erlaubt.

23.12.2017

Von Michael Hahn

Ein Hauseigentümer an der Nellingsheimer Mauerstraße darf einen 5,40 Meter langen Schuppen neben seine Garage bauen. Dies erlaubte der Neustetter Gemeinderat am Dienstagabend einstimmig. Eigentlich eine Kleinigkeit – aber eben auch ein Präzedenzfall für das gesamte Baugebiet „Ob den Gärten II“ mit seinen insgesamt mehr als 20 Bauplätzen. Der Bebauungsplan dort ist 14 Jahre alt. Er sieht noch so g...

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Erstellt:
23.12.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 30sec
zuletzt aktualisiert: 23.12.2017, 01:00 Uhr

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