Weiter Ermittlungen wegen Flucht am Gericht

Vom Messer des geflohenen Häftlings fehlt bislang jede Spur

Der 37-Jährige, der am 29. August auf dem Weg vom Gericht ins Gefängnis der Polizei entkam und tags drauf auf der B 27 festgenommen wurde, sitzt weiter in Untersuchungshaft. Das haben die Beamten auf Nachfrage bestätigt. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen schweren Diebstahls, räuberischen Angriffs, räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung.

08.09.2018

Von ik

Wie berichtet, täuschte der 37-Jährige den Polizisten, die ihn zum Hafttransporter bringen sollten, gesundheitliche Probleme vor, sprang die Mauer zur Doblerstraße hinab und floh in Richtung Innenstadt. Im Parkhaus König bedrohte er einen 65-Jährigen mit einem Messer und zwang ihn, mit ihm in dessen VW Golf loszufahren. An einer Bank ließ er den 65-Jährigen Bares abheben, setzte ihn im Französischen Viertel aus und floh mit Geld und Golf. Einen Tag später wurde der 37-Jährige auf der B 27 bei Leinfelden-Echterdingen festgenommen.

Die Fragen, wie sich der Mann aus den Handschellen befreien konnte und woher er das Messer hatte, sind weiter unbeantwortet. Die Untersuchung der Schließen ist laut Polizei noch nicht abgeschlossen und der 37-Jährige verweigert bisher die Aussage. „Das ist natürlich sein gutes Recht als Tatverdächtiger“, sagt Polizeisprecher Martin Raff. „Auch wenn uns die Antworten natürlich brennend interessieren würden.“

Bei der Durchsuchung des Fluchtwagens war das Messer jedenfalls nicht gefunden worden. „Und der Mann hatte auch keine anderen Waffen bei sich“, so Raff. Inzwischen sind sich die Ermittler jedoch sicher, dass der 37-Jährige nicht nur für den Einbruchsdiebstahl in der Tübinger Fürststraße verantwortlich ist, für den er vor seiner Flucht dem Haftrichter vorgeführt worden war, sondern auch für den ominösen Gabelfuchtel-Vorfall vor dem Aldi in der Rosentalstraße.

Der VW Golf ist mittlerweile wieder frei- und dem 65-Jährigen zurückgegeben worden. Wie es dem Mann geht, den der 37-Jährige bedroht, beraubt und gegen seinen Willen festgehalten hat, ist nicht bekannt. Aus Gründen des Opferschutzes gibt die Polizei darüber keine Auskunft.

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Erstellt:
08.09.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 49sec
zuletzt aktualisiert: 08.09.2018, 01:00 Uhr

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