Rottenburg · Natur

Vogelschutz: Auf den Wegen bleiben

Um Bodenbrüter nicht zu stören, gilt bis 15. August Betretungsverbot auf zwei Arealen bei Wendelsheim und Wurmlingen.

02.04.2024

Von an

Grauammern, Kiebitze und Rebhühner sind Bodenbrüter und deshalb besonders störungsempfindlich. Sie verlassen ihre Nester, sobald sich Reiter, Hunde, Radfahrer oder Spaziergänger annähern. Werden sie häufig gestört, geben sie ihre Brut auf. Das Landratsamt Tübingen hat deshalb zum Schutz seltener Vogelarten angeordnet, dass zwei Gebiete bei Rottenburg abseits der Wege nicht betreten und befahren werden dürfen. Hunde müssen dort an der kurzen Leine geführt werden.

Geschützt sind nach der Anordnung des Landratsamtes folgende zwei Gebiete:

Das Areal (rund 243 Hektar groß) zwischen Wendelsheim, Heuberger Hof und nach Süden über die B28 hinweg bis zum Oberen Feld und der Gärtnerei Blütenmanufaktur.

Ein 134 Hektar großes Gelände östlich der Straße zwischen Wurmlingen und Rottenburg (L372) bis zum Bischoff-Baggersee.

Die Flächen werden bis zum 15. August geschützt, damit die Erfolge des Rebhuhnschutzprojekts flankiert und eventuelle Zweitbruten der Rebhühner und die Aufzucht der Jungvögel ausreichend berücksichtigt werden, teilt das Landratsamt mit. Das Betretungs- und Befahrungsverbot gilt nicht für Bewirtschafter bei landwirtschaftlicher Tätigkeit, nicht für die Bejagung
von Füchsen und nicht für behördliche Kontrollen. Ein Karte gibt es unter www.kreis-tuebingen.de/bekanntmachungen ST