Hohe Haftstrafen im Hepper-Halle-Fall

Vier Männer wegen Vergewaltigung verurteilt - Polizei räumte den Saal

Nach der Urteilsverkündung kam es vor und in dem Schwurgerichtssaal zu tumultartigen Szenen. Der Prozess selbst wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

05.12.2015

Vier Männer wegen Vergewaltigung verurteilt - Polizei räumte den Saal

Tübingen. Etwa eine Stunde lang begründete gestern Martin Streicher das Urteil, das die Dritte Große Jugendkammer des Landgerichts gefällt hatte. Streicher hatte den Vorsitz der Kammer, dem neben drei Richtern noch zwei Schöffen angehörten.

Neun Verhandlungstage lang war das Gericht den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegen vier junge Männer nachgegangen, Ende März dieses Jahres gemeinsam eine 24-jährige Studentin vergewaltigt zu haben. Zur Tatzeit waren zwei der Männer 20, einer 19 und einer 23 Jahre alt.

Am Ende des Verfahrens waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Jugendkammer der Überzeugung, dass die Männer schuldig sind. Inwieweit die Angeklagten sich auf die Vorwürfe einließen, ob sie alles abstritten oder gestanden, womöglich sogar Reue zeigten und sich entschuldigten, durfte die Öffentlichkeit nicht erfahren, auch nicht im Nachhinein. Sie war vollkommen ausgeschlossen. Die Nebenklägervertreterin hatte dies beantragt.

Allerdings liegt es auf der Hand, dass die jungen Männer keine Geständnisse ablegten. Dem Vernehmen nach haben nämlich die Verteidiger Freisprüche beantragt. Angeblich sollen sie auch erwägen, beim Bundesgerichtshof Revision des Urteils zu beantragen.

Aus dem Vorfeld des Prozesses ist bekannt, dass die Frau, die aufgrund der psychischen Belastung nur kurz an der Verhandlung teilnehmen konnte, am 28. März zu einer öffentlichen Party in der Hepper-Halle gegangen war. Von dort wurde sie wohl auf das Gelände der benachbarten Albert-Schweitzer-Schule gelockt und von den Angeklagten gemeinsam vergewaltigt. Über eine DNA-Spur am Tatort war die Polizei den Tätern auf die Spur gekommen.

Wie schon berichtet, leben die vier Männer in umliegenden Dörfern, wohnen bei ihren Eltern und sind nicht berufstätig. Gestern Nachmittag warteten etwa zwanzig Verwandte und Bekannte auf dem Gerichtsflur auf das Prozessende. Ein Angeklagter wurde zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, zwei zu sieben Jahren, einer zu sechseinhalb Jahren. Die Anträge der Staatsanwaltschaft lagen deutlich darunter, dem Vernehmen nach um durchschnittlich drei Jahre.

Es kam danach zu tumultartigen Szenen unter den Wartenden, ein Vater eines Angeklagten fiel in Ohnmacht. Ein Aufgebot von 14 Polizeibeamten räumte den Saal. jol