Infektionsschutz

Rottenburg und Umgebung: Vielerorts ist ab Dienstag Alkohol tabu

Von Dienstag an gilt an vielen Plätzen im Kreis, auch in Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten und Starzach ein Alkoholverbot.

03.05.2021

Von rum

In der Rottenburger Kernstadt gilt das Alkoholverbot laut einer Allgemeinverfügung des Kreises ab Dienstag, 4. Mai, und voraussichtlich bis zum 16. Mai rund um die Uhr für den Bahnhof, die Flächen rund um die Festhalle, den Eugen-Bolz-Platz, den Marktplatz sowie das Neckarufer an der Josef-Eberle-Brücke.

In Starzach muss man an den Grillstellen in Bierlingen und Wachendorf bis auf weiteres auf Alkohol zur Roten verzichten.

In Neustetten greift das Verbot für den Abenteuerspielplatz bei der Linde in Remmingsheim, für die Areale Wolfenhauser Straße, Im Hauser Feld, Schwarzwaldstraße, Vogelsangstraße inklusive Stäblehalle mit Parkplatz und Sportgelände, den Spielplatz am Bürgerhaus, den Rathausplatz und Parkplatz vor dem Backhaus, die Gemeindebücherei und das Gelände um die Grundschule inklusive Spielplatz. In Nellingsheim gilt es für das Bürgerhaus inklusive Parkplatz, den Kirchvorplatz, Spielplatz und Grillstelle Lehenäcker sowie das Schulgelände, Spielplatz und die Grillstelle in der Wolfenhausener Abtswaldstraße.

In der Gemeinde Hirrlingen sind die Areale um die Grundschule, die Eichenberghalle mit Parkplatz, das Schloss sowie das Jugend- und Vereinshaus samt Bürgerhaus betroffen. ST