Zum neuen Recht bei langsamem Internet

Kommentar: Viel ändert sich nicht

Kunden mit zu langsamem Internet können diesen Missstand künftig einfacher abstellen lassen. Das hört sich in der Theorie gut an. Verbraucherschützer feiern dies als großen Erfolg. In der Praxis dürfte sich allerdings nach dem 1. Dezember nicht allzu viel ändern.

25.11.2021

Von Thomas Veitinger

Denn nach wie vor muss der Kunde dem Anbieter zunächst die Möglichkeit geben, die Geschwindigkeit zu erhöhen. Kommt der dem nicht nach, kann zwar die monatliche Gebühr selbstständig gekürzt werden. Sieht der Provider dies aber als nicht gerechtfertigt an oder versteht die Rechnungsabteilung den Grund der Rechnungskürzung nicht, ist nach wie vor ein Mahnverfahren wahrscheinlich oder – fast noch schlimmer – das Kappen der Leitung. Der Kunde ist nach wie vor der Dumme.

Zudem ist nicht geregelt, wie viel der Kunde überhaupt kürzen darf. Auch der Nachweis, dass die Messung ohne Störung erfolgte, ist schwierig: Immer mehr Haushalts- und Kommunikationsgeräte sind permanent online und verfälschen die Ergebnisse. Bei Nichterfüllung eines Vertrags fristlos zu kündigen oder Geld zurück zu fordern, war schon jetzt möglich.

Es ist aber zu hoffen, dass die Anbieter keine Lust auf Tausende von Kunden haben, die sich beschweren. Und endlich realistische und individuelle Internetgeschwindigkeitszusagen machen – und diese einhalten.