Tübingen · Justiz

Videoüberwachung in der Schellingstraße war illegal

Das Landgericht Tübingen rüffelt Staatsanwaltschaft und Amtsgericht: Vor der Observation der Schellingstraße 6 war 2016 kein Richter gefragt worden.

17.06.2020

Von Volker Rekittke

Am Ende haben die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnprojekts Schellingstraße Recht bekommen. Nachdem sie 2017 nur zufällig von der amtlichen Videoüberwachung im Jahr zuvor erfahren hatten – über einen Nachbarn, bei dem die Polizei angeklopft hatte – zogen fünf der Observierten stellvertretend für alle 110 Bewohner vor Gericht. Das Landgericht Tübingen urteilte nun: „Die Videoüberwachung vom 04. ...

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