Fußball

Videobeweis ja, Dreifachstrafe entschärft

Der neue Fifa-Präsident Gianni Infantino sprach bei seinem ersten wichtigen Termin im Amt von einer "historischen" Entscheidung. Die Fußball-Regelhüter haben mit einem richtungsweisenden Beschluss den Weg für Videobeweise frei gemacht.

07.03.2016

Von DPA

Cardiff. Spätestens in der übernächsten Saison sollen mehrere Ligen die technische Hilfe für Schiedsrichter in der Praxis erproben. Die Testphase soll zwei Jahre lang dauern, wie das International Football Association Board (IFAB) entschied - nach jahrelangem Widerstand gegen die Technik.

Noch ist nicht entschieden, welche Ligen den Videobeweis testen. Die Bundesliga gehört zu den 13 Bewerbern. Gemeinsam mit dem DFB wolle man sich nun "sehr aktiv" einbringen, teilte der Direktor der Deutschen Fußball Liga (DFL), Ansgar Schwenken, mit. Dem IFAB zufolge soll "eine Handvoll" Bewerber den Zuschlag für die Tests bekommen, deren Ergebnisse dann von einer Universität ausgewertet werden.

Der Videobeweis soll nur in spielentscheidenden Situationen zum Einsatz kommen, wie der Fifa-Chef betonte - bei Toren, direkten Roten Karten, Entscheidungen über Strafstöße und Verwechslung von bestraften Spielern. Wichtig sei, den Spielfluss nicht zu stören. Die drohende Zerstückelung des Spiels ist eines der wichtigsten Argumente der Videobeweis-Gegner. Viele Vereine begrüßten den Beschluss. Robin Dutt, Sportvorstand beim VfB Stuttgart, sagte, der Verein könne die Testphase "nur unterstützen".

Ab Juni gilt - ebenfalls zunächst auf Probe - die Änderung bei der Dreifachbestrafung aus Roter Karte, Sperre und Strafstoß nach einer "Notbremse" im Strafraum. Wie Infantino erklärte, soll ein Abwehrspieler oder ein Torwart künftig nur eine Gelbe Karte bekommen, wenn sein Foul am angreifenden Gegenspieler im Strafraum "ehrlich" der Balleroberung dienen sollte. Einen Strafstoß für die angreifende Mannschaft gibt es weiterhin. Diese Neuregelung gilt schon für die EM in Frankreich.

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Erstellt:
07.03.2016, 08:30 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 46sec
zuletzt aktualisiert: 07.03.2016, 08:30 Uhr

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