Tübingen

Verzichten!

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer macht Bundesinnenminister Horst Seehofer in einem Brief Vorschläge („Störer in Anker-Zentren abschieben“, 9. Juni).

12.06.2018

Von Alexander Stock, Tübingen

Ankerzentren? Nein danke.

Auf den ersten Blick ist die Idee der Ankerzentren für „unbotmäßige“ Asylbewerber/innen nicht schlecht. Aber wirklich nur auf den ersten Blick.

Schaut man genauer hin, kommen sofort Assoziationen auf zu den Konzentrationslagern im Nazi-Deutschland. Hat man damals vor allem Juden und Sinti und Roma „konzentriert“, die Homosexuellen nicht zu vergessen, sollen es heute vor allem Asylbewerber/innen sein, deren Asylverfahren keine Aussicht auf Erfolg haben oder die gar schon abgelehnt sind, und „unbotmäßige“ Asylbewerber/innen.

Vor allem bei letzteren wird es dann ganz kritisch, weil es auf einmal zweierlei Recht für ein und dieselbe Straftat geben soll: Zum einen das bisher geltende Recht für alle, die schon immer oder schon länger in Deutschland leben und einen gesicherten „Aufenthaltsstatus“ haben. Zum anderen droht die Einweisung in ein Ankerzentrum, wenn der/die Straftäter ein/e Asylbewerber/in ist, und damit der Entzug der persönlichen Freiheit.

Noch dazu ist ein Gesetz, wonach in die Konzentrationszentren für Asylbewerber/innen eingewiesen werden kann, noch gar nicht geschrieben. Aber vielleicht soll das ja so sein, so dass jeder – ja wer nun, Polizist/in? Minister/in? Oberbürgermeister/in? – nach eigenem Gutdünken und Ermessen dorthin einweisen kann.

Angesichts der deutschen Geschichte sollten wir dringend auf die „Ankerzentren“ verzichten!

Nebenbei gefragt (passt zum Thema): Nach welchen rechtsstaatlichen Kriterien wird man denn ein/e Gefährder/in?

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Erstellt:
12.06.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 40sec
zuletzt aktualisiert: 12.06.2018, 01:00 Uhr

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