Bald erlaubt: Nachtaktives Radeln in der Fußgängerzone

Verwaltung will Bereiche von 19 Uhr abends bis 10 Uhr morgens für den Radverkehr freigeben

Vor acht Jahren war es der damalige Reutlinger Stadtrat Hans Wucherer leid, nachts um 4 Uhr beim Weg zu seiner Backstube das Rad über Marktplatz und Wilhelmstraße schieben zu müssen. Deshalb beantragte er mit seiner WiR-Fraktion, dass die Fußgängerzone zu unbelebten Zeiten auch für Fahrräder freigegeben werden soll. Nun, besagte acht Jahre später, ist es so weit.

26.03.2017

Von Thomas De Marco

Verwaltung will Bereiche von 19 Uhr abends bis 10 Uhr morgens für den Radverkehr freigeben

Weil das Rad als umweltfreundliches Verkehrsmittel immer stärkere Bedeutung erlange, sei das Ordnungsamt zu einer geänderten Einschätzung gelangt, erklärte dessen Leiter Albert Keppler am Donnerstag im Finanzausschuss des Gemeinderats.

Deshalb will die Verwaltung alle Fußgängerbereiche außerhalb der Geschäftszeiten von 19 Uhr abends bis 10 Uhr morgens für den Radverkehr freigeben – also dann, wenn auch der Lieferverkehr durch die Fußgängerzone rollt. „Wenn Sprinter da fahren dürfen, sollen das auch Radler können“, sagt Keppler.

Allerdings ist für das nachtaktive Radeln zunächst eine Erprobungsphase bis Ende 2019 vorgesehen. Ausgenommen sind die Zeiten von Weindorf, Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt oder anderen Veranstaltungen. Reutlingen bewege sich mit dieser Regelung im Gleichklang mit etlichen anderen deutschen Großstädten. Die entsprechende Beschilderung werde bis nach den Osterferien angebracht sein, erläuterte Keppler.

Wie denn diese vielen Ausnahmen beschildert würden, wunderte sich CDU-Stadtrat Andreas vom Scheidt, befürwortete die Neuregelung aber wie alle anderen Fraktionen auch. Für FDP-Mann Hagen Kluck ist die Freigabe längst überfällig, für Helmut Treutlein von der SPD ein Fortschritt Richtung fahrradfreundliches Reutlingen. Da konnte sich Rainer Buck nur gequält darüber freuen, dass mittlerweile alle beim urgrünen Radler-Thema in den Sattel gestiegen sind: Er lobte artig über diesen Meinungsumschwung und würdigte die Testphase als Beitrag zum 200. Geburtstag des Fahrrads. Die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr von abends bis morgens müsse nun aber auch breit und offensiv für die Bevölkerung kommuniziert werden, forderte Treutlein. Und Ute Beckmann (WiR) verwies noch einmal kopfschüttelnd auf die acht Jahre, die dieser Prozess seit dem Antrag ihrer Fraktion nun gedauert habe.

Bei der Debatte wurde auch deutlich, dass die Mitglieder des Ausschusses mit dem Lieferverkehr hadern. „Den müssen wir neu regeln“, verlangte Buck. Denn der sei teilweise weit über die vorgegebene Zeit in der Innenstadt unterwegs, kritisierten einige Räte. Es werde zwar auch jetzt schon auf die Einhaltung der Lieferzeiten geachtet, sagte der Ordnungsamtsleiter dazu. „Aber ich nehme ihren Wunsch nach stärkerer Kontrolle des Lieferverkehrs mit.“ Was die Ausschilderung fürs nachtaktive Radeln betrifft, würden einfach zu Zeiten, in denen künftig weiterhin nachts nicht geradelt werden darf, entsprechende Schilder am Eingang der Fußgängerzone aufgeklappt, so die pragmatische Lösung des Ordnungsamts.

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Erstellt:
26.03.2017, 18:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 08sec
zuletzt aktualisiert: 26.03.2017, 18:00 Uhr

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