Immobilien

Verwalter fliegen schneller raus

Wer sich um Abrechnungen und Reparaturen kümmert, muss nicht jedes Mal die Eigentümer fragen.

22.01.2021

Von THOMAS VEITINGER

Häuserreihe im Stadtteil Prenzlauer Berg. Foto: Annette Riedl/dpa

Häuserreihe im Stadtteil Prenzlauer Berg. Foto: Annette Riedl/dpa

Berlin. Man kennt das ja von Wahlen zum Klassensprecher oder Vereins-Schatzmeister: Wer nicht schnell genug an Decke oder Boden schaut, muss den Posten übernehmen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften heißt der Klassensprecher „interner Verwalter“. Dieser ist sogar schadenersatzpflichtig.

Die Haftung lässt sich auch nicht einfach per Vertrag ausschließen, hat das Landgericht Frankfurt/Main geurteilt (2-13 S?94/19). Auch nicht für leichte Fahrlässigkeit. Holt der Verwalter etwa keine Vergleichsangebote ein, sondern beauftragt einfach den teuersten Gärtner der Stadt, muss er dafür gegenüber Mietern möglicherweise geradestehen.

„Das war schon immer so“, sagt Michael Sittig von Finanztest. „Wichtig ist es deshalb, eine Versicherung abzuschließen.“ Wenn jemand schon die oft undankbare Doppelfunktion eines Nachbarn und Verwalters übernimmt, müsse er zumindest versichert sein und die Kosten dafür auf alle umlegen, sagt der Experte. Von der Eigentümerversammlung sollte er entlastet werden, dann gebe es keine Möglichkeit mehr für Schadenersatzansprüche.

Die Haftung hat sich auch nach dem 1. Dezember nicht geändert. Zwar muss ein Verwalter nach der WEG-Reform nicht mehr für Verfahrenskosten aufkommen, Ansprüche können gegen ihn aber weiterhin geltend gemacht werden.

Grundsätzlich geändert haben sich seit Dezember die Befugnisse der Verwalter. Mussten sie zuvor bei vielen Aufgaben die Eigentümer fragen, gilt jetzt das Gegenteil: „Im Alltagsgeschäft dürfen Verwalterinnen und Verwalter jetzt grundsätzlich ohne vorherigen Beschluss handeln“, sagt Sittig. Voraussetzung: es gibt eine „untergeordnete Bedeutung“, die nicht zu „erheblichen Verpflichtungen“ führt. Also, Reparaturen am Haus in Auftrag geben: ja. Angrenzendes Grundstück kaufen: nein. „Was ,untergeordnete Bedeutung' genau ist, werden die Gerichte in den kommenden Jahrzehnten definieren.“

Ist der Verwalter unfähig, lässt er sich nun schneller loswerden. Eine echte Selbstverwaltung gibt es auch: Alle Eigentümer übernehmen Verwaltungsaufgaben zusammen. Thomas Veitinger

Zum Artikel

Erstellt:
22.01.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 52sec
zuletzt aktualisiert: 22.01.2021, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter los geht's
Nachtleben, Studium und Ausbildung, Mental Health: Was für dich dabei? Willst du über News und Interessantes für junge Menschen aus der Region auf dem Laufenden bleiben? Dann bestelle unseren Newsletter los geht's!