Revision abgelehnt, Urteil rechtskräftig

Vergewaltigungsprozess ist abgeschlossen

Das Urteil vor dem Tübinger Landgericht wurde Anfang Dezember vergangenen Jahres gesprochen: Vier junge Männer wurden wegen der gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer 24-Jährigen zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Verteidiger hatten Freisprüche beantragt. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision abgelehnt, damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.

21.08.2016

Tübingen. Den vier Männern, die zur Tatzeit im März vergangenen Jahres zwischen 19 und 24 Jahre alt waren, war vorgeworfen worden, die Besucherin einer Hepper-Halle-Party auf das Gelände der benachbarten Schule gelockt zu haben. Dort sollen die Männer die 24-Jährige gemeinsam vergewaltigt haben. Die junge Frau steht seitdem unter extremem psychischen Druck, sie war kaum in der Lage, an der Verhandlung teilzunehmen.

Während der gesamten Verhandlung vor der Dritten Großen Jugendkammer des Tübinger Landgerichts war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Auch zur Urteilsverkündung wurde sie nicht zugelassen.

Das Landgericht Tübingen hatte die vier Angeklagten der Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu Jugendstrafen von einmal sieben Jahren und sechs Monaten, zwei Angeklagte zu sieben Jahren und einen Angeklagten zu sechs Jahren sechs Monaten verurteilt.

Die Männer, die offensichtlich vor Gericht kein Geständnis abgelegt hatten, hatten gegen dieses Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. In Strafsachen entscheidet der Bundesgerichtshof über Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte und der Oberlandesgerichte. Gegenstand strafrechtlicher Revisionsverfahren sind zumeist Fälle von schwerer Kriminalität. Sowohl Angeklagte als auch Staatsanwalt können Revision einlegen.

Mit Beschluss vom 10. August, so gab das Landgericht nun in einer Pressemitteilung bekannt, hat der Bundesgerichtshof die von den Angeklagten eingelegten Revisionen als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 3. Dezember rechtskräftig. Das Verfahren gilt demnach als abgeschlossen.ust