Ein unkalkulierbares Risiko?

Verfassungsrechtler zum Reutlinger Stadtkreis-Antrag: unzureichend begründet und relativ chancenlos

Der Landkreis hat den Antrag der Stadtverwaltung auf Stadtkreis-Gründung von einem Verfassungsrechtler prüfen lassen. Der kommt zum Ergebnis, es gebe keine tragfähige Grundlage.

03.02.2016

Von Uschi Kurz

Verfassungsrechtler zum Reutlinger Stadtkreis-Antrag: unzureichend begründet und relativ chancenlos

Reutlingen. Nachdem die Stadt im Juli beim Land den Antrag auf Gründung eines Stadtkreises gestellt hatte, beauftragte der Landkreis den Stuttgarter Verfassungsrechtler Prof. Christofer Lenz mit der Prüfung der Rechtsgrundlage. Gestern stellte Landrat Thomas Reumann gemeinsam mit Prof. Lenz die 50-seitige Stellungnahme vor.

Der Vorgang sei einzigartig in Baden-Württemberg, meinte Prof. Lenz. Generell würden Einheiten größer und nicht kleiner. Juristisch gesehen sei das ganze eine Delikatesse, „weil es etwas ist, was sonst so nicht serviert wird“. Seine Kritik konzentrierte sich auf drei Punkte:

Der Antrag der Stadt Reutlingen gehe von einem unzutreffenden materiell-rechtlichen Maßstab aus. Die Stadt habe weder einen Rechtsanspruch auf Stadtkreis-Gründung noch einen Anspruch darauf, dass der Landtag eine Entscheidung über das Gesuch der Stadt überhaupt treffe. Prof. Lenz begründete das unter anderem damit, dass die Stadt von einer falschen Annahme ausgehe. Die ganze Rechtsprechung behandle nur Fälle, in denen einer Gemeinde etwas weggenommen werden und dem Kreis zugeschlagen werden sollte. Diese Grundsätze umgekehrt anzuwenden, so der Verfassungsrechtler Lenz, „diese Meinung vertritt niemand, das wäre ganz neu.“ Das Selbstverwaltungsrecht sei ein konservatives Recht. Einen Anspruch, etwas dazuzubekommen, habe eine Gemeinde demnach nicht.

Der Antrag erfülle nicht die vom Innenministerium aufgestellten Bedingungen, wonach die Stadt in einer umfassenden Kosten-Nutzen-Betrachtung nachweisen müsse, dass das Gemeinwohl nicht beeinträchtigt werde. Es sei deshalb Sache der Stadt, ihren Antrag entsprechend zu ergänzen.

Der Antrag beinhalte ein unkalkulierbares Rechtsrisiko für den Gesetzgeber, sollte er sich auf die von der Stadt vorgeschlagene Vorgehensweise einlassen. Hier kritisierte der Verfassungsrechtler, dass die Stadt die zentralen wirtschaftlichen und Zuständigkeitsfragen in ein nachgelagertes Verfahren verschieben möchte. So zentrale Dinge wie beispielsweise die Aufteilung der Schulden oder die Zuständigkeiten in Sachen Kreiskliniken und Berufsschulen müssten aber vorab geklärt werden. Scheibchenweise vorzugehen, so Prof. Lenz, „wäre ein grober Fehler“.

Dass Reutlingen als kreisfreie Stadt gar nicht alle Zuständigkeiten möchte, die jetzt beim Landkreis liegen, bezeichnete der Sachverständige als „Rosinenpickerei“. Dann könne sie gleich sagen: „Liebes Land, gib’ uns eine Tüte Rosinen.“ Zwar räumte er ein, dass es durchaus die eine oder andere Forderung der Stadt gebe, über die man nachdenken könne, wie beispielsweise mehr Geld oder mehr Zuständigkeiten. Aber: „Das kriegen wir vielleicht mit einem geringeren Eingriff hin.“

Das Fazit des Verfassungsrechtlers lautete: „Die Stadt hat nicht das geliefert, was sie hätte liefern müssen.“ Und er ließ keinen Zweifel daran, dass er dem Antrag keine Chance einräumt. Landrat Reumann fühlte sich durch dessen Ausführungen jedenfalls sehr bestätigt und meinte: „Jetzt ist das Innenministerium am Zug.“

Dickes Paket für Oberbürgermeisterin Barbara Bosch

Im Sommer des vergangenen Jahres hat die Stadt beim Land den Antrag auf Gründung einer kreisfreien Stadt gestellt. Daraufhin wurde der Landkreis aufgefordert, eine Stellungnahme zu dem Antrag vorzulegen. Er beauftragte den Verfassungsrechtler Prof. Christofer Lenz mit einem Gutachten. Dieser kommt zu dem Ergebnis, die in dem Antrag dargestellten Aspekte stellten keine tragfähige Grundlage für eine Anhörung durch das Land dar. Jetzt ist das Innenministerium am Zug und muss sagen, ob die Stadt ihren Antrag nachbessern muss oder nicht. Die 50-seitige Stellungnahme geht heute auch an Oberbürgermeisterin Barbara Bosch. Das dicke Paket samt allen Anhängen ist zudem im Internet für jedermann abrufbar.

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Erstellt:
03.02.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 39sec
zuletzt aktualisiert: 03.02.2016, 01:00 Uhr

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