Rechtlich grenzwertig: Vereinsvorstände für „Herdweg“

Ein Rottenburger Anwalt und Experte für Vereinsrecht hat Bedenken, ob das zulässig ist

In die seit Wochen teils hitzig geführte Debatte, ob Rottenburg beim „Herdweg“ ein neues Gewerbegebiet braucht, haben sich auch einige Sportvereine eingeschaltet. Zumindest deren Vorstände.

17.10.2018

Von Philipp Koebnik

Screenshot:: facebook.com/Herdweg/

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Auf Flyern, die sich auch auf der Facebook-Seite der Befürworter finden, sprechen sich der Vorsitzende des Turnvereins (TV) Rottenburg, Klaus Maier, und dessen Geschäftsführer, Norbert Vollmer, der Jugendleiter des FC Rottenburg, Martin Haug, sowie der Vorstandssprecher des Tennisclubs Rottenburg, Jochen Friedrich, für das geplante Gewerbegebiet aus. So ist dort zu lesen, man sei für das Gewerbegebiet, „weil der Sport Sponsoren braucht, die in Rottenburg gute Strukturen und Entwicklungsmöglichkeiten vorfinden“.

Als Privatpersonen könnten Vollmer und Maier ja gerne für den „Herdweg“ werben, findet Andreas Krutsch, aber doch nicht als Mitglieder eines Vereinsvorstands. „Sie sprechen nicht in meinem Namen“, sagt der 33-jährige Entwicklungsingenieur, der nicht dem Aktionsbündnis angehört, wie er betont. Krutsch ist seit 13 Jahren TV-Mitglied. Er zitiert aus der Satzung des Vereins: „Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, rassistischen und konfessionellen Gesichtspunkten, zur Gesundheit der Allgemeinheit, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, beizutragen. Er verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (...).“ Vollmers und Maiers Verhalten widerspreche dem.

Grundzug der Demokratie

Von „Werbung“ könne man in diesem Zusammenhang nicht sprechen, findet Vollmer: „Ich habe meine Meinung gesagt.“ Sich äußern zu dürfen, sei „ein Grundzug unserer Demokratie“. Er wollte als TV-Geschäftsführer bei diesem Thema „Position beziehen“. Die Verwaltung habe schließlich bei führenden Persönlichkeiten der Stadtgesellschaft angefragt, wer sich äußern wolle. Außerdem sei er zuständig fürs Sponsoring. Er habe viel Kontakt zu Gewerbetreibenden und wisse um deren Probleme.

Bei dem in Rede stehenden Gewerbegebiet handle es sich um eine kommunalpolitische, nicht um eine parteipolitische Frage. „Parteipolitisch würde ich mich nie äußern“, so Vollmer, der auch CDU-Stadtrat ist. Innerhalb des Vorstands sei das Vorgehen abgesprochen.

Ein bisschen vorsichtiger drückt sich der TV-Vorsitzende Klaus Maier aus. Im Vorstand habe man kontrovers über diese öffentliche Positionierung diskutiert. Ein Meinungsbild habe schließlich ergeben, dass die Mehrheit dafür ist. Jedoch: „Es war uns bewusst, dass wir sehr viel Kritik ernten werden“, sagt Maier. Unter den rund 4300 Vereinsmitgliedern gebe es sicher „sehr unterschiedliche Meinungen“. Zwei Punkte waren für Maier ausschlaggebend. Erstens wollte der Verein dem Gemeinderat zeigen: „Wir stehen hinter euch.“ Denn sonst sei man „immer in einer fordernden Position“ der Stadt gegenüber, auf deren Unterstützung man angewiesen sei. Er sehe das als einen „Akt der Solidarität“.

Zweitens kenne er „die Sorgen und Nöte unserer Partner, die gerne in Rottenburg erweitern würden“. Man habe den Auftrag, zum Wohle des Vereins zu handeln – und es gehe ja um potenzielle Sponsoren. Denen wolle man nicht immer nur die offene Hand hinhalten, sondern sich an dieser Stelle klar „auf ihrer Seite positionieren“, so der Vereinsvorsitzende.

Der Vorstand des Tennisclubs sei hingegen einhellig für die Positionierung gewesen, berichtet Sprecher Jochen Friedrich. Sowohl im Vorstand als auch im Ausschuss habe man darüber abgestimmt. Die Vereine seien auf Spenden von Gewerbetreibenden angewiesen. Wenn die Leute in Wohnortnähe arbeiteten, hätten sie außerdem mehr Zeit für Engagement in Vereinen. Auch im Vorstand des FC habe es keinen Dissens gegeben, sagt Haug. „Wir sind auf Sponsoren angewiesen“, betont auch er.

Rechtlich „grenzwertig“

„Das wissen die doch gar nicht, ob das Sponsoren werden“, sagt der Rottenburger Rechtsanwalt und Experte für Vereinsrecht, Gerhard Russius, mit Blick auf die Gewerbetreibenden, die sich am „Herdweg“ ansiedeln könnten. Das sei also „kein durchschlagendes Argument“. Aus rechtlicher Sicht hält er das Verhalten der Vereinsvorstände für „grenzwertig“. Ob der Einsatz für ein Gewerbegebiet satzungsgemäß ist, sei jedenfalls nicht eindeutig. Russius geht eher nicht davon aus. Er findet: „Man sollte sich da ein bisschen zurückhalten.“

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Erstellt:
17.10.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 52sec
zuletzt aktualisiert: 17.10.2018, 01:00 Uhr

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