Tübingen · Soziales

Vereine erhalten Corona-Hilfen

Seit 1. September können gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen Geld vom Land bekommen.

07.09.2020

Von ST

Vereine in Baden-Württemberg, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen, können beim Regierungspräsidium Tübingen Anträge für eine finanzielle Hilfe stellen. Das teilt die Behörde mit. Voraussetzung sei, dass die Vereine als steuerbegünstigt anerkannt sind und dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg angehören. Die Fördersumme beträgt bis zu 12.000 Euro pro Verein. Insgesamt stehen 15 Millionen Euro zur Verfügung. Sofern die Anträge vollständig sind, werden sie dem RP zufolge nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Fördermittel können etwa Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit/Träger der freien Jugendhilfen, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe erhalten. Die Fördermittel kann man bis spätestens 31. Oktober (Posteingang beim Regierungspräsidium Tübingen) unter Anwendung der Anleitung auf dem Service-Portal Baden-Württemberg unter https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/CoronaHilfen+fuer+Vereine+beantragen-6004285-leistung-0 beantragen. Dazu muss man zunächst ein Servicekonto anlegen. Die Voraussetzungen und das Verfahren werden dort genauer erläutert.

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Erstellt:
07.09.2020, 06:30 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 35sec
zuletzt aktualisiert: 07.09.2020, 06:30 Uhr

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