Tübingen

Verbot von Feuerwerk in der Altstadt

In der Altstadt gilt an Silvester wie in den Vorjahren ein Feuerwerksverbot, um das historische Zentrum zu schützen.

21.12.2022

Von slo

In der Tübinger Altstadt (vorne im Bild die Neckargasse) ist Feuerwerk verboten. Archivbild: Ulmer

In der Tübinger Altstadt (vorne im Bild die Neckargasse) ist Feuerwerk verboten. Archivbild: Ulmer

Die Sperrzone umfasst die Altstadt innerhalb folgender Grenzen: Belthlestraße, Schlossbergstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen, Kelternstraße und Am Stadtgraben im Norden, Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke und Karlstraße im Osten sowie die Uhlandstraße im Süden. Auch auf der Platanenallee ist kein Feuerwerk erlaubt.

Über das Verbot und die Verbotszone informiert ein Faltblatt der Stadtverwaltung. Es liegt in Gaststätten, den Verkaufsstellen von Feuerwerkskörpern und weiteren Stellen in der Altstadt aus und kann auf der städtischen Internetseite abgerufen werden. Am Samstag, 31. Dezember, weisen 14 Schilder an den Eingängen der Altstadt auf das Verbot hin.

In der Silvesternacht kontrollieren Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt verstärkt. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.