Rottenburg

Verärgert

Das vom Land jahrelang empfohlene Vorgehen bei Genehmigungsverfahren für Windräder war laut Gerichtsbeschluss rechtswidrig. Ein offener Brief an den baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller (Grüne).

16.01.2020

Von Klaus-Jürgen Lehmann, Rottenburg

Sehr geehrter Herr Landesminister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft,

die Nachricht zur Bestätigung des Baustopps von Windparks in Baden-Württemberg wegen des Windkrafterlasses hinterlässt den Leser verärgert und ungläubig. Einige Energiegenossenschaften aus dem Raum Neckar/Alb haben sich 2015 am Windpark Länge bei Geisingen/A 81 beteiligt – auch weil es in der hiesigen Region keine geeigneten Standorte gibt. Die Inbetriebnahme sollte Mitte 2017 erfolgen. Erst haben die Vorgaben des EEG 2016 zur Ausschreibungspflicht das Projekt verzögert. Dann kam der EEG-Zuschlag, freigegebene Gutachten zu Rotmilan, Fledermaus, Infraschall und die Genehmigungen der Landratsämter, Baubeginn, Rodung, Artenschutzprojekte und Aufforstung von umfangreichen Ausgleichsflächen (www.windpark-laenge.de).

Wie kommt es nun, dass ein ominöser Naturschutz e. V. aus Rheinland-Pfalz Ende 2016 erfolgreich gegen ein breit in der Bürgerschaft verankertes Projekt klagen kann? Aktuell bestätigt vom Oberverwaltungsgericht, weil ein baden-württembergisches Genehmigungsverfahren gegen Bundesrecht verstößt? Was passiert denn in einem Fachministerium über einen so langen Zeitraum? Wie werden Sie die Situation heilen? Für die Bürgerenergiegenossenschaft in Rottenburg bedeutet das lange gebundenes Bürgerkapital und viele Tausend Euro Projektkosten. Und Sie hinterlassen Genossenschaftsmitglieder, die am Management der Energiewende im Land zweifeln.