Lockdown

Urteil: Nicht nur die halbe Miete

Der BGH sieht in Reduzierung der Mieten keine Pauschallösung, wenn Läden wegen Corona schließen müssen.

02.12.2021

Von dpa

Karlsruhe. Einzelhändler, die mit ihrem Vermieter über die Miete im Corona-Lockdown streiten, können voraussichtlich nicht auf eine pauschale Halbe/Halbe-Regelung hoffen. Das zeichnete sich am Mittwoch in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ab.

In dem Fall geht es konkret um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz, die von den Geschäftsschließungen in Sachsen von 19. März bis 19. April 2020 betroffen war. Der Vermieter will für die Zeit die volle Miete von rund 7850 Euro. Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass Kik nur knapp die Hälfte zahlen muss. Es gehe hier nicht um ein „normales“ Risiko, „sondern um weitgehende staatliche Eingriffe in das soziale und wirtschaftliche Leben aufgrund einer Pandemie“. Das Risiko einer solchen Systemkrise könne nicht einer Vertragspartei allein zugewiesen werden.

Das ist dem BGH zu pauschal. Der Vorsitzende Hans-Joachim Dose sagte, es brauche „eine umfassende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls“. Das Urteil soll am 12. Januar verkündet werden. Seit 2020/21 ist gesetzlich klargestellt, dass gewerbliche Mieter eine Anpassung ihres Mietvertrags verlangen können, wenn sie wegen Corona-Maßnahmen schließen müssen oder nur mit starken Einschränkungen öffnen dürfen (XII ZR 8/21). dpa