Zweckentfremdungsverbot

Unverständlich

Appell an den Tübinger Gemeinderat, das Zweckentfremdungsverbot auf Ferienwohnungen auszudehnen.

27.07.2016

Von Paul Rodermund, Dußlingen

Die geplante Satzung zum Zweckentfremdungsverbot hat sich der Bekämpfung des Leerstands in Tübingen verschrieben. Auch wenn das nur ein Tropfen auf den heißen Stein bleibt, ist das zunächst einmal begrüßenswert, weiß doch selbst die Stadtverwaltung von mindestens 156 dauerhaft leerstehenden Häusern.

Die gewerbliche Nutzung von Wohnraum oder die dauerhafte Umwandlung in Ferienwohnungen soll mit der Verordnung allerdings nicht geahndet werden. Die Stadtverwaltung argumentiert, dass solche Umnutzungen keinen relevanten Anteil ausmachen würden und es deshalb auch keine Datengrundlage dazu gäbe.

Das ist unverständlich, denn zum einen ist eine derartige Zweckentfremdung auch dann falsch wenn sie nur in beschränktem Maße auftritt, und zum anderen sind die Argumente der Stadtverwaltung bloße Spekulation, eben weil die Datengrundlage fehlt. Zumindest dem Tübinger Bündnis gegen Wohnungsnot sind ausreichend Beispiele von Ferienwohnungen bekannt, auch das Tagblatt berichtete darüber am 9. Juli. Wir fordern den Gemeinderat daher auf, die Verordnung entsprechend zu erweitern.

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Erstellt:
27.07.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 28sec
zuletzt aktualisiert: 27.07.2016, 01:00 Uhr

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