Tübingen · Corona-Krise

Unterstützung für den Altstadt-Handel

Die WIT will mehr als 300000 Euro für Mietzuschüsse bereitstellen.

03.04.2020

Von Volker Rekittke

Die Situation ist dramatisch für viele Inhaber kleiner Läden, Gaststätten und Betriebe. Mehr als zwei Wochen nach dem Shutdown wissen viele nicht, wie sie die Miete und andere laufende Kosten bezahlen sollen. Etliche baten bereits um Mietnachlässe. Die Stadt will nun Mietern und Vermietern von Gewerbeeinheiten in der Tübinger Altstadt helfen: Über ihre Wirtschaftsförderungsgesellschaft WIT plant sie, mehr als 300000 Euro für einen Unterstützungsfonds bereitzustellen.

Zwar gibt es mittlerweile Soforthilfen von Land und Bund, doch für viele kleine Unternehmen reicht dieser Zuschuss häufig nicht aus, um wenigstens die Miete zahlen zu können. In der Tübinger Altstadt sind die Gewerbemieten im Verhältnis zu den ausgezahlten Hilfen besonders hoch – weswegen das Programm ausschließlich für diesen Bereich geplant ist. Zudem sei die Altstadt „von herausragender Bedeutung für ganz Tübingen“, so Oberbürgermeister Boris Palmer, der ein Ladensterben und eine Verödung der Innenstadt infolge der Corona-Pandemie verhindern will.

Und so soll die Regelung, die noch vom WIT-Aufsichtsrat beschlossen werden muss, aussehen: Für jeden Euro Mietnachlass, den ein Vermieter gewährt, erhält er einen Zuschuss der WIT in Höhe von 70 Cent und muss ihn nachweislich an den Ladenmieter weiterreichen. Der Gesamtzuschuss pro Gewerbeeinheit ist auf 2000 Euro begrenzt. Den Antrag bei der WIT muss der Vermieter stellen. Die Regelung bezieht sich auf das Altstadt-Gebiet und gilt zunächst für April. Dann wird geschaut, ob sie verlängert wird.

Dazu ein Rechenbeispiel: Eine Modeboutique in der Altstadt mit 100 Quadratmetern Mietfläche zahlt bisher eine monatliche Miete von 3000 Euro. Der Vermieter ist bereit, davon 1500 Euro nachzulassen. Er beantragt einen Zuschuss bei der WIT: 1500 Euro Mietnachlass mal 70 Cent ergeben 1050 Euro zusätzliche Unterstützung durch die WIT. Da der Zuschuss aber auf 10 Euro pro Quadratmeter gedeckelt ist, wird er bei 1000 Euro gekappt (die Obergrenze ist: 100 Quadratmeter Mietfläche mal 10 Euro/Quadratmeter). Diesen Gesamtzuschuss muss der Vermieter vollständig an den Mieter weiterleiten. Die Mietzahlung des Betriebs wird damit von 3000 auf 500 Euro reduziert.

Der Vorschlag von OB Palmer und Thorsten Flink, dem Geschäftsführer der Tübinger Wirtschaftsförderungsgesellschaft WIT, wurde gestern im Umlaufverfahren per Mail an alle 16 weiteren Mitglieder des WIT-Aufsichtsrats geschickt, die Mehrzahl sind Stadträte. Sobald diese ihre Zustimmung zurückgemailt haben, kann die WIT das Programm in den nächsten Tagen starten. Die Inhalte sind aber bereits mit den Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat vorabgestimmt, Palmer und Flink gehen daher von der Zustimmung im WIT-Aufsichtsrat aus.

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Erstellt:
03.04.2020, 18:34 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 17sec
zuletzt aktualisiert: 03.04.2020, 18:34 Uhr

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