Tübingen
Unnötiger Abtrag
Während das Regierungspräsidium (RP) anfangs auf BUND-Nachfragen nach dem verpflichtenden Umbau der L370 und weiteren Ausgleichsmaßnahmen (sinngemäß) „dafür gibt es keine zeitliche Frist“antwortete (nach dem Motto: Eingriff jetzt, Minderung der Naturschäden, wenn’s passt), wird endlich gehandelt. Leider entschied sich das RP gegen Radschutzstreifen, besteht auf teurem Asphaltabtrag als Ausgleichsmaßnahme für die neue B28.
Damit auf der bald nur noch sechs Meter breiten Straße nicht Überholmanöver Radpendler und andere langsamere Verkehrsteilnehmer gefährden, fordert der BUND RV eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 70 km/h außerorts, zumal die durch diese Straße verbundenen Orte nur ein bis zwei Kilometer auseinanderliegen. Diese würde außerdem dafür sorgen, dass sich der in den letzten Monaten wieder zunehmende LKW- und PKW-Verkehr auf die wenigen Meter daneben, parallel verlaufende Bundesstraße verlagert. Jetzt muss „nur noch“ die Stadt Tübingen in ihren Teilorten mit dem anwohnerfreundlichen Umbau der (Noch-)Landstraße beginnen. Dafür kann man übrigens einen Zuschuss vom Land beantragen, liebe Stadtverwaltung. Rottenburg-Kiebingen nutzt ihn bereits.