Covid-19

Die Uni Tübingen beendet die Maskenpflicht

Ab Donnerstag gilt keine Maskenpflicht mehr in Hörsälen und Seminaren.

24.05.2022

Von ST

Die Schilder an der Neuen Aula können weg. Bild: Ulrich Metz

Die Schilder an der Neuen Aula können weg. Bild: Ulrich Metz

Die Universität Tübingen beendet die Maskenpflicht in allen Gebäuden, Seminarräumen, Labors und Hörsälen – und zwar „mit Ablauf des 25. Mai“. Da am Donnerstag, 26. Mai, Feiertag ist, können sich Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab Freitag wieder ohne Maske in Unigebäuden bewegen. Dies beschloss das Rektorat nach Beratung mit den Krisenstab und vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzen sowie einer relativ geringen Hospitalisierungsrate.

Ab Donnerstag gilt für die Universität dann die Empfehlung aus der Corona-Verordnung des Landes: Generell wird empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, für ausreichende Hygiene zu sorgen, eine medizinische oder Atemschutzmaske in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen zu tragen und Räume regelmäßig zu lüften.

Weiter heißt es in der Mitteilung von Rektor Bernd Engler: „Angehörige vulnerabler Gruppen werden bei Bedarf gebeten, auf ihre Lehrenden (Studierende) oder Vorgesetzten (Beschäftigte) zuzugehen. So kann eine möglichst einvernehmliche Lösung gefunden werden, die dem Schutzbedürfnis der Betroffenen und zugleich den Erfordernissen der Präsenzlehre und der Betriebsabläufe gerecht wird.“ Bei Bedarf berate auch der Betriebsärztliche Dienst der Uni zu diesem Thema.