Tübingen · Prozessauftakt

18-Jährigen bei Hirschau getötet: Unfallflucht oder Mordversuch?

Ende April wurde bei Hirschau ein 18-jähriger Wurmlinger bei einem Unfall tödlich verletzt. Fahrer und Beifahrer fuhren weiter, erst viel später riefen sie Hilfe.

20.02.2020

Von Jonas Bleeser

Das Gerichtsgebäude in der Tübinger Doblerstraße. Archivbild: Ulrich Metz

Das Gerichtsgebäude in der Tübinger Doblerstraße. Archivbild: Ulrich Metz

Hätte ich die Chance, in meinem Leben etwas zu ändern, wäre es der 28. April 2019.“ Das erklärte der Hauptangeklagte, ein 24-jähriger Facharbeiter, zum Prozessauftakt am Donnerstag dem Gericht vor etwa 80 Zuhörern im fast vollbesetzten Schwurgerichtssaal des Tübinger Landgerichts. An jenem frühen Sonntagmorgen gegen 4.45 Uhr war er laut Anklage gemeinsam mit seinem 21-jährigen Beifahrer auf dem Rückweg von der Tübinger Diskothek „Top 10“ in ihre Heimatgemeinde im Kreis Rottweil gewesen. Beide hatten Alkohol getrunken. Etwa 90 Meter nach dem Hirschauer Ortsschild, etwa auf Höhe des Rittwegs, lief ein 18-Jähriger von links über die Straße. Auch er hatte zuvor gefeiert und war nun stark betrunken auf dem Heimweg nach Wurmlingen.

Weiterfahrt nach heftigem Aufprall

Es kam zum Zusammenstoß: Der BMW 320d des 24-Jährigen erfasste den Fußgänger, der wurde nach rechts in den Grünstreifen geschleudert. Die Wucht des Aufpralls war so groß, dass die Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite zerbarst; die Splitter flogen bis auf die Hutablage, und der Beifahrer wurde am Knie verletzt.

Die beiden jungen Männer im Auto sollen laut Anklage gewusst haben, dass sie einen Menschen angefahren hatten – und dass ein Unfallopfer nach einem derart heftigen Aufprall dringend Hilfe brauchen würde. Außerdem sei ihnen klar gewesen, dass der Verletzte im Dunkeln neben der Straße lag und ihn nur durch Zufall jemand hätte retten können. Trotzdem seien sie weitergefahren, 40 Kilometer bis nach Hause.

Dort klingelten sie den Schwager des Fahrers aus dem Bett: Ihm gehörte der BMW. Sie seien sich nicht sicher, ob sie ein Reh oder einen Menschen angefahren hätten. Dann sollen sie bemerkt haben, dass ein Nummernschild am Wagen fehlte: Es war beim Unfall abgerissen worden, die Polizei fand es später zu Füßen des 18-Jährigen.

In einem anderen Auto fuhren sie zu dritt zurück nach Hirschau und riefen um 6.12 Uhr die Polizei. Zuvor allerdings, davon geht die Polizei nach der Auswertung von Mobilfunkdaten aus, legten sie einen längeren Stop in Wurmlingen ein. Was sie dort zwischen 5.42 Uhr und 6.09 Uhr taten, ist unklar. Zur Sache schweigen die Angeklagten bislang, der Schwager machte als Zeuge von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Anklage wirft dem Fahrer fahrlässige Tötung vor, außerdem versuchten Mord und Unfallflucht. Obwohl der 18-Jährige starb, könne man nur von versuchtem Mord ausgehen, da ein Gutachten nicht zweifelsfrei feststellen konnte, dass er mit schneller Hilfe hätte gerettet werden können. Der Beifahrer, der mit seinem Handy jederzeit den Rettungsdienst hätte alarmieren können, sei der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.

Der Verteidiger des Fahrers gab eine Erklärung ab: „Weniger als eine Sekunde hat zwischen Tod und Leben entschieden.“ Das entscheidende Fehlverhalten liege bei seinem Mandanten: „Er hat den Unfall verursacht.“ Dann wandte er sich an Familie und Freunde des Unfallopfers im Publikum: Er bitte sie sehr ernsthaft anzuerkennen, dass der Fahrer „zu seiner Verantwortung steht und das Geschehene tief bedauert“. Bei ihm wurde eine Posttraumatische Belastungsstörung festgestellt.

Wie sehr das Geschehen auch den Beifahrer bedrückt, zeigte sich, als das Gericht die Aufnahme des Notrufs bei der Polizei abspielte: Als er darauf seine eigene, tränenerstickte Stimme hörte, wie er versuchte, dem Polizisten die Situation an der Unfallstelle zu erklären, begann er zu schluchzen und hielt sich die Ohren zu.

Wie es zum Mordvorwurf kommt

„Was wir verhandeln, ist eine Tragödie, der Alptraum für alle Eltern, die erfahren, dass ihr Kind ums Leben gekommen ist“, stellte der Vorsitzende zu Beginn der Verhandlung fest. „Wir wollen das aufarbeiten, aber das ist nicht einfach.“

Denn juristisch ist der Fall komplex: Zunächst geht es darum, welche Schuld der Fahrer an dem tödlichen Unfall trägt. Hätte er den 18-Jährigen sehen müssen, als der über die Straße lief? Der trug dunkle Kleidung, aber einen orangefarbenen Rucksack und große, grellgrüne Kopfhörer. War der Fahrer für die Sichtverhältnisse zu schnell unterwegs? Laut Anklage fuhr er mindestens 75 Stundenkilometer. Hätte er bei einer geringeren Geschwindigkeit rechtzeitig bremsen und den Unfall verhindern können? Das soll ein Verkehrsgutachter an einem der kommenden Verhandlungstage dem Gericht erläutern.

Denn bei nicht an die Sichtverhältnisse angepasster Geschwindigkeit hätte der 24-Jährige sich einer Verkehrsstraftat schuldig gemacht. Damit das nicht herauskam, soll er den 18-Jährigen sterbend zurückgelassen haben. Damit wäre juristisch das Mordmerkmal des Verdeckens einer Straftat erfüllt, weswegen die Anklage auf versuchten Mord lautet.

Sollte sich dagegen herausstellen, dass der Unfall für den 24-Jährigen nicht zu vermeiden war, fiele auch der Vorwurf der fahrlässigen Tötung weg. Übrig bliebe, dass er alkoholisiert am Steuer saß – bei den festgestellten, eher niedrigen Werten eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Damit wäre der Vorwurf des versuchten Mordes vom Tisch. Ebenso, wenn der Fahrer nicht davon ausging, einen Menschen angefahren zu haben, sondern ein Reh. Dann entfiele auch der Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts. Der Prozess wird heute mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt. Anfang März folgen die Gutachten.

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Erstellt:
20.02.2020, 18:41 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 32sec
zuletzt aktualisiert: 20.02.2020, 18:41 Uhr

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