Kreis Tübingen

Umtausch von Führerscheinen: Frist verlängert

Die Frist für den Umtausch von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 wurde bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Das teilt das Landratsamt Tübingen mit und gibt einen Überblick über alle Umtauschfristen.

04.07.2022

Von ST

Symbolbild: blende11.photo - stock.adobe.com

Symbolbild: blende11.photo - stock.adobe.com

Für den Umtausch alter Führerscheine in den neuen in der EU einheitlichen und fälschungssichereren Kartenführerschein gelten verschiedene Fristen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht sein. Betroffen sind nicht nur die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine, sondern auch Kartenführerscheine, die noch keine 15-jährige Befristung haben. Führerscheine, die vom 19. Januar 2013 an ausgestellt wurden, müssen nicht umgetauscht werden, da diese bereits der neuen Norm entsprechen.

Wann müssen die Führerscheine umgetauscht werden? Wurde der Führerschein vor dem 31. Dezember1998 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Wegen des starken Andrangs zum Ablauf der ersten Umtauschfrist zum 19. Januar 2022 wurde diese Frist bis zum Dienstag, 19. Juli 2022, verlängert.

Überblick über die verschiedenen Fristen

  • Geburtsjahr 1953 und früher: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahre 1953 bis 1958: Umtauschfrist bis 19. Juli 2022
  • Geburtsjahre 1959 bis 1964: Umtauschfrist bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahre 1965 bis 1970: Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahre 1971 und später: Umtauschfrist bis 19. Januar 2025

Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet aufgrund der Auslastung darum, die Anträge nicht verfrüht, sondern in der vorgesehenen Friststaffelung zu stellen.

Wurde der Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

  • Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahre 2005 Bis 2007: Umtauschfrist bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahre 2012 - 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033

Wie funktioniert der Umtausch der Führerscheine? Wer seinen Führerschein umtauschen will, hat zwei Möglichkeiten: Direktversand von der Bundesdruckerei nach Hause oder Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Tübingen (nach Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten). Termine können online unter www.kreis-tuebingen.de/Fahrerlaubnisse gebucht werden. Öffnungszeiten der Führerscheinstelle sind montags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 13 bis 17.30 Uhr. Die Umtauschgebühr beträgt in der Regel 25,30 Euro, beim Direktversand zusätzlich 5 Euro. Bezahlt wird entweder vor Ort im Landratsamt oder per Gebührenbescheid, welcher beim Direktversand per Post zugeschickt wird.

Wer sich für den Direktversand entscheidet, muss den Antrag, der unter www.kreis-tuebingen.de/Fahrerlaubnisse zum Download bereit steht, ausfüllen und das Häkchen bei „Direktversand“ setzen. Außerdem sind erforderlich: ein aktuelles biometrisches Passbild, die Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepass sowie eine Kopie des Führerscheins. Alle Unterlagen werden an das Landratsamt Tübingen, Fahrerlaubnisbehörde, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen geschickt. Sobald der Antrag bearbeitet ist, erhält der Antragsteller einen Gebührenbescheid per Post und den neuen Führerschein per Einwurf-Einschreiben von der Bundesdruckerei. Nach Erhalt des neuen Führerscheins muss der alte Führerschein unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. Diese werden dann vernichtet. Wer möchte, kann beim Bürgerbüro des Landratsamt Tübingen seinen alten Führerschein entwerten lassen und wieder mitnehmen.

Wer sich für einen Umtausch mit Abholung entscheidet, muss den Antrag ausfüllen und das Häkchen bei „Abholung“ setzen. Außerdem sind erforderlich: ein aktuelles biometrisches Passbild, die Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepass sowie eine Kopie des Führerscheins. Alle Unterlagen werden an das Landratsamt Tübingen, Fahrerlaubnisbehörde, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen geschickt. Sobald der Antrag bearbeitet und der Führerschein von der Bundesdruckerei hergestellt wurde, wird der Antragsteller benachrichtigt. Über die Homepage des Landratsamt Tübingen kann dann ein Termin auf der Fahrerlaubnisbehörde für die Abholung (Tausch) der Führerscheine und Bezahlung gebucht werden. Das Landratsamt weist auf möglicherweise längere Wartezeiten bei einer persönlichen Abholung hin, da die Terminverfügbarkeiten sehr schwanken und es bei der Bereitstellung des Führerscheins aufgrund der hohen Zahl an Anträgen zu Verzögerungen kommen kann.

Umtausch-Tage im Landratsamt

Die Frist für den Umtausch von Papierführerscheinen der Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft bis zum 19. Januar 2023. Die Führerscheinstelle im Landratsamt Tübingen bietet an folgenden Nachmittagen an, ohne Termin mit den erforderlichen Unterlagen in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreis Tübingen zu erscheinen, um den Umtausch zu beantragen:

  • Dienstag, 4. Oktober 2022, 13 bis 16.30 Uhr
  • Dienstag, 8. November 2022, 13 bis 16.30 Uhr
  • Dienstag 06. Dezember 2022, 13 bis 16.30 Uhr

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden: ein aktuelles biometrisches Passbild, der gültige Personalausweis oder Reisepass sowie der Führerschein. An anderen Tagen ist ein Termin erforderlich, der online unter www.kreis-tuebingen.de/Fahrerlaubnisse gebucht werden kann. Dort findet man auch weitere Informationen. Auf Wunsch können die Antragsunterlagen auch zugeschickt werden, hierfür kann man eine kurze Nachricht per Email an fuehrerschein@kreis-tuebingen.de schicken.