"Fehlende Eignung" kein Kündigungsgrund

Ulmer Basketballer verlieren vor Gericht

Juristische Niederlage für die Ulmer Bundesliga-Basketballer. Ein ehemaliger Jugendspieler hat erfolgreich gegen die Kündigung seines Vertrags geklagt.

04.12.2015

Von HUM/SEB

Ulm. Die höherklassigen Basketball-Vereine in Deutschland werden in den kommenden Monaten genau schauen, was sich beim Bundesligisten Ratiopharm Ulm tut. Dabei geht es nicht um das geplante Nachwuchszentrum des letztjährigen Halbfinalisten, sondern um eine juristische Auseinandersetzung, in der der Basketballverein Ulm/Alb-Donau, zu dem die Ulmer Profis gehören, in der ersten Instanz eine Niederlage kassiert hat. Ein ehemaliger Nachwuchsspieler hatte gegen die vorzeitige Kündigung seines befristeten Vertrags geklagt und Recht bekommen.

Der Fall könnte durchaus auch für andere Profiklubs von Bedeutung sein, weshalb die Basketball-Bundesliga (BBL) den Prozess im Auge hat. Mit Einschätzungen, was das Urteil bedeutet, hält sich die Liga aber zurück. "Wir versuchen zunächst, an das Urteil zu kommen, um uns einen Überblick zu verschaffen", sagte Dirk Kaiser, Leiter Presse und Kommunikation der BBL.

Im Alter von 19 Jahren war der Kläger aus Kaiserslautern nach Ulm gewechselt, wo er zum 1. August 2013 einen auf drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag als Lizenzspieler unterschrieben hat. Das Kündigungsrecht hatten beide Parteien nach zwei Jahren im Vertrag festgeschrieben. Wegen "fehlender Eignung" kündigte Ulm den Vertrag vorzeitig. Dagegen klagte der Nachwuchsspieler, der nun in der Pro B aktiv ist.

In der ersten Instanz gab Arbeitsrichter Thomas Taubert dem Kläger beim Prozess in Neu-Ulm Recht. Sowohl die erfolgte Kündigung als auch die Befristung auf drei Jahre des Arbeitsvertrags seien unwirksam. So erlaubt das Arbeitsrecht lediglich Befristungen bis zu zwei Jahren. Auch die Begründung der "fehlenden Eignung" sah Richter Taubert als problematisch an. Der Verein wurde deshalb dazu verpflichtet, dem Spieler, der im Aufbauteam Weißenhorn Youngstars und den Ulmer Jugendmannschaften zum Einsatz kam, das ausstehende Gehalt zu zahlen.

Der Finanzgeschäftsführer der Ulmer Basketballer, Andreas Oettel, kündigte bereits an, den Fall in nächster Instanz juristisch prüfen zu lassen. "Wir gehen davon aus, dass das, was wir machen, korrekt ist", sagte Oettel. Zumal er davon ausgeht, dass ein Urteil für alle Sportvereine von grundsätzlicher Bedeutung ist. Bis ein endgültiges Urteil vorliegt, wird es aber noch ein paar Monate dauern.