Mannheim

Tübingerin klagt die nächtliche Ausgangssperre weg

Von Donnerstagabend an ist die landesweite Ausgangssperre vorbei: Eine Frau aus Tübingen klagte erfolgreich beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim dagegen.

08.02.2021

Von dpa/job

Symbolbild: liveostockimages - Fotolia

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Von Donnerstagabend an ist die landesweit geltende nächtliche Ausgangssperre Geschichte. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, hat sie auf einen Eilantrag einer Tübingerin hin außer Vollzug gesetzt.

Nicht die erste Klage – aber diese hatte Erfolg

Es war nicht der erste Versuch, die in der Verordnung des Landes festgesetzte Ausgangsbeschränkung zwischen 20 Uhr und 5 Uhr zu kippen. Bereits nach dem Erlass im Dezember und erneut im Januar hatte es Klagen dagegen gegeben. Angesichts der damals noch wesentlich höheren Infektionszahlen hatten die Richter die Regelung aber bestätigt.

Nun entschieden sie anders: Im Wesentlichen argumentierte das Gericht, dass die Ausgangssperre bei einer veränderten Lage mit in der Tendenz landesweit sinkenden Infektionszahlen nicht mehr überall angemessen sei.

Gesetz erlaubt Ausgangssperren – aber nicht immer

Laut Infektionsschutzgesetz sind Ausgangsbeschränkungen nur erlaubt, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre“. Dass es ohne Ausgangssperren zu Nachteilen in der Pandemiebekämpfung kommen könnte, reicht laut Gericht allein nicht aus. Außerdem, so die Richter, muss eine landesweite Verhängung immer aktuell gut begründet sein. Denn die Mittel der Pandemie-Bekämpfung müssten sich grundsätzlich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren.

Zwar seien landesweite Bestimmungen bei „einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen“ zulässig – aber eben nicht zwingend. Zum Zeitpunkt der Entscheidung (sie fiel am vergangenen Freitag, wurde aber erst am Montag bekanntgegeben) lag die landesweite Inzidenz im Schnitt nur noch bei 63,5 – und anders als im Dezember nur noch in fünf der 44 Stadt- und Landkreise über 100.

Richter: Regierung argumentiert zu pauschal

Im aktuellen Verfahren aber habe die Landesregierung nur allgemein vorgetragen, dass die Aufhebung der Ausgangssperre „die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums“ berge. Das war den Richtern so „zu pauschal und undifferenziert“. Bei örtlich hohen Inzidenzzahlen könne man schließlich kommunale Verfügungen erlassen, die das auf Kreisebene regeln. Wer in einem solchen Kreisgebiet wohne, dürfe das nicht mehr verlassen: Deshalb sei „nicht mit massenhaften Ausweichtendenzen zu rechnen“.

Land will Beschränkungen nur noch für Hotspots

Es sei absehbar gewesen, dass angesichts der sinkenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt würde, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Montag der dpa in Stuttgart. „Jetzt haben wir juristische Klarheit.“ 15 Stadt- und Landkreise liegen bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, nur noch vier Kreise über 100.

„Auch wir hatten schon überlegt, die landesweite Regelung aufzuheben und eine regionale Regelung daraus zu machen“, sage Hoogvliet. Man habe am Wochenende schon Kontakt mit der Staatsregierung in Bayern gehabt, um gemeinsam mit dem Nachbarn zu überlegen, ob und wann man die landesweite Regelung im Gleichschritt aufheben könne. Die aktuelle Corona-Verordnung, die auch den Lockdown regelt, gilt noch bis zum 14. Februar. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof die landesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gekippt hat, will das Land nur noch für Corona-Hotspots solche Maßnahmen ergreifen.

Die ausführliche Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier.

Was die Frau zu ihrem Antrag bewog, lesen Sie hier: Es geht ihr um die Grundrechte – und nächtliche Neckarspaziergänge

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Erstellt:
08.02.2021, 13:33 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 37sec
zuletzt aktualisiert: 08.02.2021, 13:33 Uhr

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