Gastgewerbe

Tübinger Verpackungssteuer rechtens: Folgen andere Städte?

25.05.2023

Von dpa

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer steht vor dem Bundesverwaltungsgericht. Foto: Sebastian Willnow/dpa

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer steht vor dem Bundesverwaltungsgericht. Foto: Sebastian Willnow/dpa

Tübingen hat es vorgemacht - folgen nach einem Grundsatzurteil nun andere Städte und Gemeinden mit einer Verpackungssteuer? Zumindest gab es in Mannheim, Karlsruhe oder Freiburg bereits entsprechende Überlegungen.

So brachten die Grünen im Freiburger Gemeinderat bereits 2020 erfolgreich einen Antrag zur Verpackungssteuer ein, mit dem sich die Verwaltung beschäftigen wollte. Im selben Jahr sagte die Mannheimer Verwaltung zu, die rechtliche Lage zu klären - nach dem nun ergangenen Urteil aus Leipzig forderte die SPD im Mannheimer Gemeinderat am Donnerstag eine schnelle Umsetzung der Verpackungssteuer in der Stadt. Karlsruhe hatte die Entscheidung über eine Steuer wegen der rechtlichen Unsicherheit zurückgestellt - wird das Thema aber nach Worten einer Sprecherin erneut aufgreifen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch die Tübinger Verpackungssteuersatzung im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt. In der Universitätsstadt werden seit Anfang 2022 je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck fällig. Wegen des Rechtsstreits wurden bisher aber noch keine Steuern eingezogen.

Das Grundsatzurteil aus Leipzig „schafft Rechtsklarheit für unsere Mitgliedsstädte“, kommentierte der Städtetag Baden-Württemberg am Donnerstag. Es sei davon auszugehen, dass die Tübinger Verpackungssteuer Nachahmer finden werde. „Dafür werden die Städte aber sicherlich erst einmal die Urteilsgründe abwarten, aus denen sich weitere Hinweise zur rechtmäßigen Ausgestaltung der kommunalen Steuer ergeben werden.“

Zum Artikel

Erstellt:
25.05.2023, 14:31 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 42sec
zuletzt aktualisiert: 25.05.2023, 14:31 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!