Heimtückische Dönerspieß-Attacke

Tübinger Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Mordes gegen den 31-jährigen Mann aus Tübingen erhoben, der in der Nacht zum 1. April im Blauen Turm einen 30-Jährigen mit einem Dönerspieß angegriffen und schwer verletzt hatte.

11.08.2016

Von hz

Symbolbild: Sommer

Symbolbild: Sommer

Tübingen. Laut Staatsanwaltschaft kam es am Abend des 31. März zwischen dem 31-jährigen Mitarbeiter eines Imbisslokals im Blauen Turm und einem 30-jährigen Angestellten der angrenzenden Bar zu einer Auseinandersetzung, weil dem 31-Jährigen aufgrund seiner Kleidung der Zutritt zum Club im Untergeschoss verweigert wurde.

Dem Mann wird vorgeworfen, kurz nach Mitternacht an seiner Arbeitsstelle einen Dönerspieß genommen zu haben und damit dem 30-Jährigen, für diesen unbemerkt, in den Barbereich gefolgt zu sein. Er sei aufgrund des Streits vom Vorabend immer noch wütend gewesen, so die Staatsanwaltschaft zum Tatmotiv. Dann soll der 31-Jährige ohne Vorwarnung mit dem Spieß von hinten auf den Kopf des 30-Jährigen eingeschlagen haben.

Als sich der Angegriffene umdrehte, soll der Täter ihm mit der Spitze des Spießes zielsicher auf Herzhöhe in den Brustkorb gestochen und ihm noch mehrmals mit dem Spieß auf den Kopf geschlagen haben. Dabei habe er tödliche Verletzungen des Opfers in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft. Der Geschädigte musste mit schweren Kopf- und Brustverletzungen intensivmedizinisch in der Klinik versorgt werden.

Der Angeschuldigte habe im Ermittlungsverfahren das objektive Tatgeschehen teilweise eingeräumt, so Tatjana Grgic, Sprecherin der Tübinger Staatsanwaltschaft. Einzelne Handlungen und die Motivation für die Tat habe er aber anders dargestellt. Einzelheiten dazu blieben der Aufklärung in der Hauptverhandlung vorbehalten, so Grgic weiter.

In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft die Tat als versuchten Mord, tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung, da das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben sei. Der leitende Oberstaatsanwalt Michael Pfohl erklärt, dass das Mordmerkmal der Heimtücke zum Beispiel dann gegeben sei, wenn ein ahnungsloses Opfer hinterrücks angegriffen wird.

„Das Strafgesetzbuch sieht für das Verbrechen des Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe vor“, so Grgic. Die versuchte Straftat könne aber milder bestraft werden als die vollendete, so dass ein gemilderter Strafrahmen von drei bis 15 Jahren Freiheitsstrafe eröffnet wäre.

Die Anklage wegen versuchten Mordes erhob die Staatsanwaltschaft am 29. Juli beim Schwurgericht des Tübinger Landgerichts. Der 31-Jährige Angeschuldigte sitzt seit der Tat am 1. April in Untersuchungshaft.

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Erstellt:
11.08.2016, 11:14 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 02sec
zuletzt aktualisiert: 11.08.2016, 11:14 Uhr

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