Corona-Pandemie

Tübinger Modellprojekt: Testpflicht im Handel, Gastro & Kultur öffnen

Erst zum Schnelltest, dann zum Shoppen, in den Biergarten, ins Kino oder ins Theater: Die Stadt Tübingen soll zum Modellprojekt des Landes werden. Ab Montag gilt eine Testpflicht – etwa auch für den Einzelhandel und Friseure –, am Dienstag sollen die Außengastronomie und Kultureinrichtungen öffnen. Darüber wurde am Freitag in einer Pressekonferenz informiert.

12.03.2021

Von Moritz Hagemann

Ein Einblick in die digitale Pressekonferenz am Freitag: Tübingens Pandemie-Beauftragte Lisa Federle während der Online-Konferenz. Bild: Ulmer

Ein Einblick in die digitale Pressekonferenz am Freitag: Tübingens Pandemie-Beauftragte Lisa Federle während der Online-Konferenz. Bild: Ulmer

Bereits am Mittwochabend hatte das TAGBLATT berichtet, dass es Pläne zur Öffnung der Außengastronomie in Tübingen gibt. Unklar war da noch, wie das gelingen kann.

Das ist seit dem heutigen Freitag klar: Die Stadt Tübingen hat dem Land einen Modellversuch vorgeschlagen, der mehr Öffnung mit mehr Schnelltests und damit mehr Sicherheit kombinieren soll. Ein Sprecher des Sozialministeriums sagte am Morgen auf TAGBLATT-Nachfrage, dass der Antrag geprüft und die Entscheidung zeitnah getroffen werde. Hinter den Kulissen gilt es allerdings als nahezu beschlossene Sache, dass Tübingen das Modellprojekt starten darf.

Am Mittwoch hatte sich Oberbürgermeister Boris Palmer per Brief an Wolf-Dietrich Hammann gewandt, den Ministerialdirektor des Stuttgarter Sozialministeriums (siehe Infobox unten). Die Eckdaten: Drei Wochen soll der Versuch dauern, nicht an einen Inzidenzwert gebunden sein und auch Öffnungen in der Außengastronomie, in Museen, Kinos und Theater ermöglichen, wenn ein tagesaktueller Schnelltest vorliegt. Im Einzelhandel im Stadtzentrum soll das Vorlegen eines Testzertifikats für alle verpflichtend werden – bislang gilt das nur für Auswärtige. Der Einzelhandel außerhalb der Innenstadt-Zone (Altstadt, Zinser-Dreieck, Hauptbahnhof) ist von der Testpflicht ausgenommen. Nicht aber Restaurants, Hotels und Kultureinrichtungen, die außerhalb des Stadtzentrums ihre Gäste zudem selbst testen können.

Einkaufen in der Tübinger Innenstadt ist ab Montag für alle nur noch mit Schnelltest möglich. Bild: Ulrich Metz

Einkaufen in der Tübinger Innenstadt ist ab Montag für alle nur noch mit Schnelltest möglich. Bild: Ulrich Metz

„Ursprünglich war meine Hoffnung, am Montag mit den Öffnungen und den Testpflichten zu beginnen“, sagte Palmer bei der Pressekonferenz. Um sicheres Einkaufen zu ermöglichen und Teilschließungen oder eine Rückkehr zum Terminsystem zu verhindern, was Palmer bei den aktuell steigenden Zahlen befürchtet, wird in Tübingen ab Montag eine Testpflicht gelten. Diese gilt auch für körpernahe Dienstleistungen wie etwa Friseure. Das betreffe allerdings keine Supermärkte, Drogerien, Blumenläden oder Buchhandlungen. Die Außengastronomie und Kultureinrichtungen sollen am Dienstag mit der Schnelltest-Pflicht öffnen können. „Die Allgemeinverfügung ist entwickelt und liegt in Stuttgart vor“, erklärte der OB. „Wir sind startklar.“ Paragraph 20 der Corona-Verordnung erlaubt den Behörden, in Einzelfällen Ausnahmen möglich zu machen.

Seit 26. November habe man unter 25.000 Schnelltests in Tübingen 350 positive Menschen entdeckt, „die niemanden mehr anstecken konnten“, sagte Tübingens Pandemiebeauftragte Lisa Federle. Das erhöhe die Inzidenz kurzfristig, senke sie aber langfristig. „Auf jeden Fall können wir die Superspreader herausfiltern“, sagte Federle. Die Schnelltests geben ihrer Einschätzung nach eine 80-prozentige Sicherheit, weil aber bei diesen Superspreadern die Virenlast hoch sei, würde man diese auch entdecken.

Palmer will bis Dienstag insgesamt sechs Teststationen in der Innenstadt einrichten und strebt dabei 25.000 Tests pro Tag an. Drei Teststationen befinden sich aktuell beim Rathaus, Zinser-Dreieck und der Stadtbibliothek, am Montag kommen Stationen am Haagtor sowie an der Poststraße (Omnibusbahnhof) hinzu, am Dienstag soll Station sechs beim BVV an der Neckarbrücke in Betrieb genommen werden. Man habe die Möglichkeit für vier weitere Stationen in der Hinterhand, so Palmer.

 

 

„Wichtig ist bei unserem Projekt, dass die Menschen mitmachen“, so Federle. Sonst könne der Versuch nicht funktionieren, „das wäre eine Katastrophe“. In Tübingen werden inzwischen sogenannte Popeltests angewandt, die nur wenige Zentimeter in die Nase geschoben werden und nicht unangenehm sind. Sie glaube, dass die Menschen in Tübingen nach vier Wochen so vertraut mit den Tests sein werden, „dass sie das zuhause machen können wie Zähneputzen“.

Wissenschaftlich begleitet wird der Versuch von Prof. Peter Kremsner, Direktor des Instituts für Tropenmedizin am Tübinger Uniklinikum, der das Projekt als „einzigartig in Deutschland, wahrscheinlich sogar darüber hinaus“ bezeichnete. Er und seine Kollegen hätten es leicht, sagte Kremsner, schließlich hätten Palmer und Federle bereits alle Vorarbeiten getroffen und ein gutes Konzept ausgearbeitet: „Wir dürfen nicht vergessen, dass gerade die jungen Menschen asymptomatisch sind, deshalb müssen wir testen, testen, testen.“ Durch das Tübinger Projekt sollen auch Erfahrungswerte für andere Kommunen gesammelt werden. Kremsner erhofft sich, durch die Erkenntnisse nicht mehr streng an einen Inzidenzwert gekoppelt zu sein. Er sieht in den Positivraten der Schnelltests einen besseren Indikator.

Die verschiedenen Branchen waren bei der PK vertreten durch Stephan Braun (HGV-Vorsitzender), Alexander Stagl (Vorsitzender der TüGast), Andreas Preßler (Obermeister der Friseurinnung) und Thorsten Weckherlin (Intendant des LTT). „Wir sind ein Patient, der im Koma liegt, aber langsam machen wir die Augen auf, wenn wir solche Konzepte bekommen“, freute sich Stagl. Weitere Stimmen gibt es später auf tagblatt.de.

Info Die neue Corona-Landesverordnung und die zusätzlichen regionalen Lockerungen führen dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende in Tübingen Fragen haben, was unter welchen Vorgaben erlaubt ist und was nicht. Für diese ordnungsrechtlichen Fragen hat die städtische Fachabteilung Ordnung und Gewerbe eine E-Mail-Adresse eingerichtet: Wer eine Frage hat, kann diese an corona.ordnung@tuebingen.de senden und erhält so schnell wie möglich eine Antwort. Aufgrund der vielen Nachfragen bittet die Stadtverwaltung alle, denen das möglich ist, bei ordnungsrechtlichen Fragen zu Corona eine E-Mail zu schreiben statt anzurufen. Die jeweils aktuellen Regeln werden auch auf der städtischen Internetseite veröffentlicht.

Umfrage

Was halten Sie vom Tübinger Modellversuch mit mehr Lockerungen und verpflichtenden Schnelltests?

Erst zum Schnelltest, dann zum Shoppen, in den Biergarten oder ins Theater: Die Stadt Tübingen soll zum Modellprojekt des Landes werden. Von Montag an gilt Corona-Testpflicht in der Tübinger Altstadt-Zone – auch für Einzelhandel und Friseure. Am Dienstag sollen Außengastronomie und Kultureinrichtungen öffnen.
26 %
Finde ich gut. Nur wenn man es ausprobiert, kann man herausfinden, ob Lockerungen trotz drohender dritter Corona-Welle möglich sind.
72 %
Finde ich falsch. Die Corona-Infektionszahlen sind einfach noch zu hoch, um mit so vielen Lockerungen alles zu riskieren.
2 %
Ist mir egal. Ich bin geimpft.
8506 abgegebene Stimmen

Der Vorschlag von OB Palmer an Ministerialdirektor Hammann im Wortlaut

Im zentralörtlichen Versorgungsbereich der Universitätsstadt Tübingen wird das Prinzip des Freitestens für Einzelhandel und Gastronomie etabliert. Für die Nutzung der Einzelhandelsangebote, die bis zum 8. März geschlossen waren und in den Landkreisen mit einer Inzidenz über 50 weiterhin geschlossen bleiben, wird ein tagesaktueller Schnelltest zur Bedingung. Außengastronomie, Museen, Kinos und Theater werden zusätzlich geöffnet, jedoch ebenfalls nur für Personen, die einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen können.

Für die Ausstellung von Testzertifikaten sollen sechs Schnellteststationen im zentralörtlichen Versorgungsbereich eingerichtet werden. Zur Anwendung kommen ausschließlich Nasal-Tests der Firma Abbot, deren Vorteil die geringe Abstrichtiefe und daher schmerzfreie Probenentnahme ist. Ein negatives Ergebnis wird durch ein personalisiertes Zertifikat testiert (Tübinger Tagesticket, zunächst als Papierlösung). Die Stationen müssen über die Tübinger Innenstadt verteilt sein und zur Vermeidung von Schlangen in der Summe eine Kapazität von mindestens 1000 Tests pro Stunde in der Spitze erreichen.

Für den Einzelhandel ist die Vorlage des Tübinger Tagestickets nur im zentralörtlichen Versorgungsbereich Bedingung. Für Gastronomie, Hotellerie und Kultur gilt diese Bedingung im gesamten Stadtgebiet. Außerhalb des zentralörtlichen Versorgungsbereichs und damit abseits der Teststationen können die Einrichtungen dieser Kategorie das Zertifikat auch durch einen Schnelltest ersetzen, den sie selbst vor Ort durchführen und beaufsichtigen. Die Vorlage des Tübinger Tagestickets oder eines vor Ort durchgeführten Tests wird außerdem in Friseursalons und bei körpernahen Dienstleistungen verlangt.

350.000 Schnelltests lagern bereits bei der Tübinger Firma Horn, die der Stadt auch einen finanziellen Vorschuss leistete. Vorne stehen die Unternehmer Lothar und Markus Horn, flankiert von Tübingens Pandemiebeauftragter Lisa Federle (links) und OB Boris Palmer. Archivbild: Ulrich Metz

350.000 Schnelltests lagern bereits bei der Tübinger Firma Horn, die der Stadt auch einen finanziellen Vorschuss leistete. Vorne stehen die Unternehmer Lothar und Markus Horn, flankiert von Tübingens Pandemiebeauftragter Lisa Federle (links) und OB Boris Palmer. Archivbild: Ulrich Metz

Die Beschaffung der nasalen Schnelltests kann über das DRK Tübingen in der notwendigen Menge erfolgen. Es ist von einem täglichen Bedarf von zu Beginn 10.000 Tests pro Tag auszugehen. Hinzu kommen Testungen in Schulen und Betrieben. Zur Kontrolle der Pandemie ist eine tägliche Rate von 25.000 kontrollierten Testungen anzustreben, so dass jede Person, die sich in Tübingen aufhält, pro Woche zweimal unter Aufsicht getestet wird. Es ist davon auszugehen, dass die an den Teststationen durchgeführten Tests nach der Testverordnung des Bundes finanziert werden können.

Um aussagekräftige Daten zu erhalten, sollte der Versuch mindestens drei Wochen andauern. Ein vorzeitiger Abbruch sollte daher erst erfolgen, wenn die Infektionslage vor Ort dies gebietet. Dafür kann eine kurzzeitige Überschreitung des Grenzwertes von 50 nicht der richtige Maßstab sein. Örtlich eingrenzbare Ausbrüche in einem Betrieb, einer Klinik oder einem Pflegeheim könnten den Wert ebenso beeinflussen wie die stark ausgeweitete Testintensität. Ich schlage daher vor, in die Genehmigung des Versuches eine Klausel einzubauen, die einen Abbruch nicht als Automatismus vorsieht, sondern nach einer differenzierten Bewertung des örtlichen Infektionsgeschehens durch das Landesgesundheitsamt.

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Erstellt:
12.03.2021, 12:00 Uhr
Lesedauer: ca. 4min 49sec
zuletzt aktualisiert: 12.03.2021, 12:00 Uhr

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