Urteil wegen sexueller Übergriffe auf Frauen

Tübinger Landgericht: Schrittgrapscher muss in die Psychiatrie

Er lauerte zahlreichen Frauen in Tübingen auf und griff ihnen zwischen die Beine: Das Tübinger Landgericht verurteilte einen 22-Jährigen deshalb zu eineinhalb Jahren Haft und ordnete seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

17.07.2018

Von job

Das Tübinger Amts- und Landgericht. Symbolbild: Sommer

Das Tübinger Amts- und Landgericht. Symbolbild: Sommer

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann von vergangenem Sommer bis zu seiner Festnahme im Januar 2018 zahlreiche Frauen in Tübingen sexuell angriff. In der Regel verfolgte er seine Opfer nachts oder lauerte ihnen an schlecht beleuchteten Stellen auf. Dann schlich er sich von hinten an sie heran und griff ihnen überfallartig zwischen die Beine, anschließend floh er. In zwei Fällen drang er in die Zimmer von Studentinnen ein, und onanierte neben den schlafenden Frauen. Das wertete die Kammer als Hausfriedensbruch und versuchte sexuelle Übergriffe.

Der 22-Jährige hatte bereits bei der Polizei alle Taten gestanden, dazu weitere, zu denen es aber keine Anzeigen durch die Opfer gab. Nach der Festnahme hatte er auf die Polizisten geradezu erleichtert gewirkt.

Die Richter sprachen ihn in elf Fällen des sexuellen Übergriffs schuldig, einmal verbunden mit exhibitionistischen Handlungen, außerdem in zwei Fällen des Hausfriedensbruchs und der versuchten sexuellen Übergriffe. Sie verurteilten ihn zu einem Jahr und sechs Monaten Haft.

Das Strafmaß fiel relativ niedrig aus, da sie dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis anrechneten. Außerdem folgten sie dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, der aufgrund einer Persönlichkeitsstörung des Angeklagten von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit ausging.

Da aber nicht auszuschließen sei, dass der Mann weitere erhebliche Straftaten begehen könnte, sollte er untherapiert in Freiheit kommen, muss er zwangsweise statt ins Gefängnis in eine psychiatrische Klinik. Wie lange er dort bleiben muss, hängt von seinen Fortschritten in der Behandlung ab.

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Erstellt:
17.07.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 46sec
zuletzt aktualisiert: 17.07.2018, 01:00 Uhr

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