Strafzettel

Die Tübinger Knöllchen bleiben gültig

Die Stadt Tübingen beschäftigt keine privaten Dienstleister für das Verteilen von Knöllchen auf öffentlichen Parkflächen. Dies bestätigte am Dienstag auf Nachfrage die städtische Pressestelle.

21.01.2020

Von uja

Anlass für die Nachfrage war ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts, durch das mit einem Schlag Millionen von Knöllchen für ungültig erklärt wurden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs, so begründete das Gericht seine Entscheidung, sei – genauso wie jene des fließenden Verkehrs – eine hoheitliche Aufgabe und damit nur rechtens, wenn sie von der Polizei selbst durchgeführt werde.

Angestrengt hatte die Klage ein Betroffener aus Frankfurt. Wegen des Urteils können sich jetzt unzählige Falschparker Hoffnungen auf Erstattung machen. Allein in der Stadt Frankfurt hatten uniformierte Mitarbeiter einer privaten Firma Hunderttausende von Parkverstößen mit Knöllchen geahndet. Dagegen hatte ein Betroffener geklagt. Auch in vielen anderen deutschen Städten waren private Dienstleister fürs Knöllchenverteilen zuständig.