Tübingen · Freizeit

Tübinger Freibad öffnet ab dem 15. Juni

Bis zur Öffnung des Freibads am Montag in einer Woche soll ein Corona-Konzept umgesetzt werden. Sicher ist: Badegäste sollen vorab buchen.

05.06.2020

Von Eike Freese

Alles bereit für den Neustart. Bild: Ulrich Metz

Alles bereit für den Neustart. Bild: Ulrich Metz

ratmeter Wasserfläche, Überhol-Verbot, Liegewiesen-Limit: Offiziell bereits heute dürfen Freibäder in Baden-Württemberg unter Auflagen öffnen. Für die meisten Einrichtungen und auch das Tübinger Freibad kam die Lockerungs-Richtlinie aus Stuttgart am 4. Juni indes zu kurzfristig: Sie bleiben geschlossen, weil sie zunächst für ausreichenden Corona-Schutz sorgen müssen. Für Montag, den 15. Juni, peilen nun die Tübinger Stadtwerke ihr eigenes Startdatum an. „Am Mittwochabend wurde der aktuelle Stand final veröffentlicht“, so Stadtwerke-Sprecher Ulrich Schermaul, „das ist sehr spontan gewesen.“ Jeder Betreiber müsse nämlich ein eigenes Hygienekonzept für seine Anlagen vorlegen.

In den kommenden Tagen geht es für die Stadtwerke darum, die zahlreichen Vorschriften von Kultus- und Sozialministerium für die Sportstätten auf Tübingen anzupassen. „Es ist sehr komplex, etwas zu regeln wie das Freibad, wo normalerweise Menschenschlangen und Gruppen ganz normal sind“, so Ulrich Schermaul. Denn die wirkungsvollste Maßnahme gegen das Coronavirus, das Abstandsgebot, gilt ausnahmslos auch für Bäder und andere Sportstätten.

Wichtigste schon jetzt feststehende Änderung deshalb: Nur eine stark begrenzte Besucherzahl wird sich zeitgleich im Freibad aufhalten dürfen (siehe Info-Box). Wie hoch die genau ist, wollen die Stadtwerke noch nicht beziffern. Rekordmarken von mehreren Tausend Besuchern an einem Tag (oder gar jenen 10 000 Besuchern wie am 30. Juni 2019, dem letztjährigen Rekordergebnis), wird es 2020 nicht geben. 305 000 Badegäste kamen im vergangenen Jahr – reine Utopie im Corona-Jahr.

Als zweite auffällige Maßnahme planen die Stadtwerke ein Buchungs-System, das nur nach vorheriger Ticket-Terminierung über ein Onlineportal Zutritt zu den Becken gewährt. Das betrifft dann auch die Art und Weise, wie der Zutritt selbst geregelt wird.

Offen bleibt nach Auskunft der Stadtwerke derzeit, ob für den einzelnen Badegast eine Zeitbeschränkung für den Besuchsttag eine Option sein könnte, damit insgesamt mehr Menschen das Bad nutzen können. Ziemlich sicher indes werden im Freibad einige räumliche Bereiche – vor allem im Umkleide- und Sanitärbereich – gesperrt bleiben.

Die beliebten Saison- und Jahreskarten gibt es während der Pandemiezeit weder für das Freibad, noch für die weiteren Tübinger Bäder, teilen die Stadtwerke mit. Bereits gekaufte Freibad-Saisonkarten können zurückgegeben oder im nächsten Jahr verwendet werden. Die bestehenden Jahreskarten sind derzeit ausgesetzt, der Zutritt in die Tübinger Bäder mit Zeitkarten ist momentan nicht möglich. Jahreskarten werden nach der Pandemiezeit entsprechend verlängert – analog zur Regelung während der Schließung des Tübinger Hallenbads Nord, als dieses saniert wurde: Kartenbesitzer, die während der Coronazeit eine gültige Jahreskarte besitzen, bekommen die Zeit, in der sie das Ticket nicht nutzen konnten, gutgeschrieben.

Hallenbäder fürs Publikum zu

Alle Details zu der Neuaufstellung des Freibads wollen die Stadtwerke noch einmal gesondert vor der Öffnung am 15. Juni vorlegen. Nach Auskunft des Versorgers wird die zuständige Abteilung bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen auch noch einmal beratende Rücksprache mit dem Gesundheitsamt halten.

Was heute schon klar ist: Das Hallenbad Nord bleibt bis auf Weiteres nur bestimmten Gruppen zugänglich. Grund ist vor allem die Kapazitäts-Einschränkung, der sich das Bad im Zuge der Coronapandemie unterwerfen muss. Erlaubt ist das Schwimmen hier für Schulen, Vereine und Schwimmschulen. Allerdings, so die Stadtwerke, ist der Betrieb und das Angebot beispielsweise für Kinder-Schwimmkurse aufgrund der aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln erheblich eingeschränkt.

Währenddessen ist das Uhlandbad bereits während der Corona-Schließzeit in seine übliche jährliche Sommerpause übergegangen. Einer parallelen Öffnung aller drei Tübinger Bäder erteilen die Stadtwerke eine Absage. Ein Grund ist, dass die Corona-Auflagen in den geöffneten Bädern viel Personal bräuchten.

Überholverbot beim Bahnenschwimmen

Badebetriebe müssen die Anzahl ihrer Gäste „durch geeignete Maßnahmen beschränken“, heißt es in der Landesverordnung vom 4. Juni. Gäste müssen mindestens 1,5 Meter Abstand halten, es gibt getrennte Zu- und Ausstiege ins Becken. Die Maximal-Zahl der Personen, die gleichzeitig im Becken sein dürfen , ergibt sich aus der Wasserfläche – mit 10 Quadratmetern pro Person. Alternativ kann ein Einbahnsystem eingeführt werden, wo auf einer 50-Meter-Bahn zehn Personen gleichzeitig schwimmen dürfen, Überholen wären dann aber verboten. In Nichtschwimmerbecken ist eine Person pro 4 Quadratmeter zugelassen. Auch auf Liegewiesen darf pro 10 Quadratmeter eine Person liegen. Wichtige Grundlage des Besucher-Limits ist also die Summe von Wasser- und Liegefläche. Körperkontakt ist „zu vermeiden“. Einlassbeschränkungen gibt es für Innenräume, die keinen Mindestabstand erlauben. Schlangen, etwa am Sprungturm, müssen vermieden werden.