Tübingen

Tübingen schränkt Alkoholverkauf ein

15.08.2020

Von ST

Gaststätten und Lokale in der Tübinger Altstadt dürfen ab Montag, 17. August, nach 1 Uhr in der Nacht keinen Alkohol mehr nach außen verkaufen. Mit dieser Beschränkung will die Stadtverwaltung die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner schützen und angesichts der steigendenden Zahl der Coronavirus-Infektionen Ansammlungen großer Gruppen entgegenwirken.

„Weil Clubs und Diskotheken wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind, verbringen in diesem Sommer besonders viele Menschen ihre Abende und Nächte auf den öffentlichen Straßen und Plätzen in Tübingen – und das oft mit einer Flasche Bier oder einem Cocktail in der Hand, die zuvor in einer Gaststätte oder Kneipe gekauft wurden“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Das Bedürfnis, sich zu treffen und gemeinsam zu feiern, ist nachvollziehbar. Aber es darf nicht wichtiger sein als die Nachtruhe und der Infektionsschutz“, so Palmer. Über die neue Regelung hat die Stadtverwaltung alle Gastronomen in der Altstadt informiert.

Umfrage

Was halten Sie von der Einschränkung des Alkohol-Straßenverkaufs in Tübingen?

Die Tübinger Stadtverwaltung schränkt den nächtlichen Abverkauf von Alkohol ein. Sie begründet das mit der Nachtruhe. Außerdem soll es so weniger nächtliche Menschenansammlungen geben, bei denen die Abstandsregeln missachtet werden. Was halten Sie davon?
60 %
Sehr gute Idee. Den Straßenverkauf von Alkohol sollte man noch früher am Abend einschränken.
32 %
Keine gute Idee. Dann bringen die Leute ihren eigenen Alkohol mit, statt bei den Kneipen zu kaufen.
8 %
Das betrifft mich nicht.
2501 abgegebene Stimmen

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Erstellt:
15.08.2020, 06:53 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 28sec
zuletzt aktualisiert: 15.08.2020, 06:53 Uhr

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