Kreis Tübingen

Training, Zuschauer, Masken: Was gilt denn jetzt im Sport?

Am Samstag trat die Allgemeinverfügung des Kreises Tübingen in Kraft, die am Montag von der neuen Corona-Verordnung des Landes überholt wurde. Das sorgte bei vielen Sportlern für Irritationen. Das TAGBLATT fragte nun im Kultusministerium nach: Was gilt eigentlich?

21.10.2020

Von itz

Am vergangenen Sonntag galt noch die Allgemeinverfügung des Landkreises, weshalb nur 100 Zuschauer beim Landesliga-Derby SV 03 Tübingen - SV Nehren erlaubt waren – und einige draußen bleiben mussten. Archivbild: Ulmer

Am vergangenen Sonntag galt noch die Allgemeinverfügung des Landkreises, weshalb nur 100 Zuschauer beim Landesliga-Derby SV 03 Tübingen - SV Nehren erlaubt waren – und einige draußen bleiben mussten. Archivbild: Ulmer

Die seit Montag gültige Landesverordnung beeinflusst den Sport nach wie vor weniger als die immer noch gültige Corona-Verordnung Sport vom 8. Oktober. Das bestätigte am Mittwochmittag ein Sprecher des Kultusministeriums.

Mit wie vielen Menschen darf trainiert werden?

Diese Frage stellten etwa Fußballer oder Handballer aus dem Amateurbereich in dieser Woche dem TAGBLATT oft. „Im Sport hat sich nichts verändert“, bekräftigt der Sprecher. Wenn im Fußball beispielsweise am Wochenende 22 Mann gegeneinander spielen dürfen, mache eine Trainingsbegrenzung auf die zehn Personen, die sich noch treffen dürfen, auch wenig Sinn. Ausnahmeregelungen in der Corona-Verordnung Sport habe es demnach schon immer gegeben. Somit steht immer noch die Zahl von maximal 20 Teilnehmenden unter Einhaltung der Hygieneregeln. Das TAGBLATT hatte schon am Montag entsprechend berichtet.

Wie viele Menschen dürfen zuschauen?

Hier hatte der Kreis Tübingen zunächst maximal 100 Zuschauer zugelassen, doch diese Regel ist seit Montag gekippt. So gilt aktuell: Es dürfen 500 Personen hinein, „nicht 500 Zuschauer“, betont der Sprecher. Eine Maskenpflicht gilt dann, wenn die Abstände und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können. Alle Zuschauer müssen erfasst werden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Kreis Tübingen die Zahl von maximal 500 wieder kippt. Denn: Die Landesregeln sind immer die Mindestforderung, das zuständige Landratsamt kann strengere Regeln fassen.

Update, Mittwoch, 20.55 Uhr: Bereits heute Mittag erreichte die Rottenburger Sportvereine eine Mail. Die Stadtverwaltung lasse am kommenden Wochenende maximal 100 Zuschauer (ohne Sportler/Betreuer) zu, die bis zum Erreichen des Platzes und am Platz eine Maske tragen müssen.

Muss in der Kabine Maske getragen werden?

Klare Antwort: Nein. Aber: Je nach der Größe der Kabinen ist vorgeschrieben, wie viele Menschen sich gleichzeitig darin aufhalten dürfen. Diese Regeln müssen beachtet werden. Grundsätzlich ist eine Maske in der Kabine aber sicherlich nicht falsch, vor allem wenn es zum Kontakt mit Mitspielenden kommt.

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Erstellt:
21.10.2020, 14:55 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 57sec
zuletzt aktualisiert: 21.10.2020, 14:55 Uhr

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