Kreis Tübingen · Corona-Regeln

Bürgertelefon: Training nur mit 20 Teilnehmern

Mitarbeiter des Tübinger Landratsamts beantworteten am Wochenende am Bürgertelefon weitere Fragen zum Umgang mit der Allgemeinverfügung.

19.10.2020

Von ST

Was gilt jetzt, was ist bei den verschärften Corona-Vorschriften zu beachten? Das Tübinger Landratsamt hat am Wochenende solche Fragen an einem Bürgertelefon beantwortet. Am Samstag gab es 170 Anrufe, am Sonntag sei es relativ ruhig gewesen, teilte die Sprecherin des Landratsamtes, Martina Guizetti, mit.

Viele Fragen drehten sich ihrer Auskunft nach um Familienfeiern oder überhaupt um Feiern und um die Frage nach der erlaubten Personenzahl. Auch zur Pandemiestufe 3 des Landes wollten viele Anrufer Genaues wissen. Hier einige Fragen und Antworten:

Mit wie vielen Haushalten darf ich mich abends in der Kneipe treffen?

Mit maximal 10 Personen aus theoretisch 10 Haushalten.

Sind Umzüge mit Helfern aus
mehreren Hausständen erlaubt?

Ja.

Vereine haben gefragt: Wie viele Teilnehmer sind beim Training erlaubt?

20 Teilnehmer – aber mit Abständen, Hygienekonzept und Lüftung.

Muss man Maske tragen, wenn man allein auf einem Spazierweg geht und einem anderen Spaziergänger nicht ausweichen kann?

Nein, nur wenn viele Menschen lange und dicht zusammenstehen.

Muss ich eine Maske tragen wenn ich draußen neben meinem Mann laufe?

Nein.

Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung

Bereits mit Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am Freitag hat das Landratsamt einen Katalog mit Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu veröffentlicht.

Darüber hinausgehende Fragen zu Covid-19 an das Gesundheitsamt können per E-Mail an Covid-Fragen@kreis-tuebingen.de oder telefonisch zwischen 8.30 und 16 Uhr unter der Nummer 07071 / 2073600 gestellt werden (Ansage bis zum Ende anhören).

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Erstellt:
19.10.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 42sec
zuletzt aktualisiert: 19.10.2020, 01:00 Uhr

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