Tübingen · Pandemie

Testpflicht an Kitas von Montag an

Die Stadt Tübingen verkündet die vom Land beschlossene Testpflicht an Kitas, die Eltern fordern mehr Beteiligung.

09.04.2021

Von loz

Eins stellen die Eltern des Tübinger Gesamtelternbeirats an Kitas in ihrem Schreiben zur Testpflicht in Betreuungseinrichtungen vorneweg: „Mit den steigenden Inzidenzen, trotz des erfolgreichen Modellprojekts der Stadt Tübingen, sind wir als Gesamtelternbeirat der Tübinger Kinderbetreuungseinrichtungen nicht überrascht, dass es nun auch zu einer Testpflicht für Kitakinder kommt.“ Und doch sind sie nicht ganz einverstanden: Sie zitieren ein Schreiben des OB an Eltern aus dem Monat März, in dem es um ein freiwilliges Schnelltest-Angebot ging. Darin stand, dass Tests an Kita-Kindern „rechtlich und menschlich schwierig umzusetzen“ seien. „Es ist wichtig, dass der Test, der jederzeit freiwillig ist, von einer engen Vertrauensperson gemacht wird“, so Boris Palmer damals.

Im ihrem Brief betonen die Eltern nun, hinter dem Wunsch von Eltern und Fachkräften zu stehen, die Sicherheit in Kitas zu erhöhen. Daher sei es „absolut notwendig, Maßnahmen, die Erwachsene betreffen“, etwa die Einhaltung der AHA-Regeln, das Tragen medizinischer Masken und kostenlose Tests „voll auszuschöpfen“.

Im Falle der Kinder sehen die Eltern das jedoch anders und argumentieren mit den neuesten Regelungen für Betriebe: „Optimalerweise sollten die Beschäftigten die Testung als Selbsttest zuhause durchführen.“ Es sei Aufgabe der Arbeitgeber, ihre Beschäftigten entsprechend aufzuklären und zu unterweisen und so Akzeptanz für das Testen in der Belegschaft zu schaffen. „Wir sehen nicht, dass die Rechte der Kinder auf Unversehrtheit weniger wert sein dürfen als die Erwachsener.“ Die Eltern fordern die Stadtverwaltung schließlich auf, die Elternvertretung „in einen solchen entscheidenden, in die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf Unversehrtheit unserer Kinder eingreifenden Prozess“ besser einzubinden.

Testpflicht an Kitas

Auch in Tübinger Kitas gilt von Montag, 12. April, an eine Testpflicht. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, dürfen Kinder älter als 3 Jahre ihre Einrichtung nur besuchen, wenn sie mindestens einmal in der Woche einen Corona-Schnelltest in der Einrichtung oder zu Hause machen. „Kinder zu testen ist eine solidarische Handlung, denn so verringern wir das Risiko, andere Kinder und Familien sowie die Erzieherinnen und Erzieher anzustecken“, sagt OB Boris Palmer. Die Testpflicht solle dafür sorgen, „dass die Tübinger Kitas offen bleiben können“. Die Schnelltests stellt die Stadtverwaltung über die Einrichtungen zur Verfügung. Eltern, die ihre Kinder nicht testen oder testen lassen wollen, sondern sich für eine Betreuung zu Hause entscheiden, könnten „durch diese Kontaktreduktion ihren Beitrag gegen die Ausbreitung des Virus leisten“.

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Erstellt:
09.04.2021, 19:12 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 13sec
zuletzt aktualisiert: 09.04.2021, 19:12 Uhr

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