Gericht

Teilerfolg für Chocolatier Lindt

BGH-Urteil: Der Goldton des Schokoladenhasen des Schweizer Herstellers genießt Markenrecht.

30.07.2021

Von ES

Seit 1952 verpackt Lindt seine Schokohasen in Goldfolie.  Foto: Angelika Warmuth

Seit 1952 verpackt Lindt seine Schokohasen in Goldfolie. Foto: Angelika Warmuth

Karlsruhe. Ein glänzender Goldton, ein rotes Halsband, ein kleines Glöckchen und ein gern gesehener Gast im Osternest: So ist den meisten der Schokoladenhase des Schweizer Herstellers Lindt bekannt. Jetzt erlangte dieser Goldton Benutzungsrecht. Das verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag.

Der Chocolatier habe nachgewiesen, dass weit mehr als die erforderlichen 50 Prozent der potenziellen Käufer das Gold mit Lindt verbänden. Damit habe sich die Farbe als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt. Dass Lindt das Gold nicht als Hausfarbe für alle seine Produkte verwendet, spielt nach diesem Urteil keine Rolle – auch nicht, dass der Hase noch an anderen charakteristischen Merkmalen wie dem roten Halsband mit Glöckchen zu erkennen ist.

Verwechslungsgefahr unklar

Benutzungsmarken sind im Gegensatz zu Registermarken nicht eingetragen. Ihr Schutz ergibt sich durch Verkehrsgeltung. Das heißt, eine bestimmte Anzahl an Menschen verbindet das Unternehmen mit dem jeweiligen Zeichen – in diesem Fall den Goldton mit dem Unternehmen Lindt. Vor Gericht musste der Chocolatier diesen Punkt nachweisen. Das Ergebnis: Der Zuordnungsgrad beträgt 70 Prozent.

Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage von Lindt gegen die Confiserie Heilemann aus Woringen im Allgäu. Diese hat im Jahr 2018 ihren Schokohasen ebenfalls in Goldfolie verpackt. Das Oberlandesgericht (OLG) in München hat die Klage zunächst abgewiesen mit der Begründung, Lindt besitze keine Benutzungsmarke für den goldenen Farbton.

Diese Entscheidung hat der BGH nun korrigiert. Nicht geklärt ist, ob Heilemann die Lindt-Marke tatsächlich verletzt, zum Beispiel weil zwischen beiden Hasen Verwechslungsgefahr besteht. Deshalb geht der Fall nun zurück an das OLG. Karl Heinz Einhäuser, Beiratsvorsitzender der Viba-Gruppe, zu der Heilemann gehört, überrascht das Urteil nicht. Dem kommenden Prozess blickt er zuversichtlich entgegen: „Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass es zu einer für uns positiven Entscheidung kommt“, sagt er. Eileen Scheiner (mit dpa)

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Erstellt:
30.07.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 56sec
zuletzt aktualisiert: 30.07.2021, 06:00 Uhr

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